{"id":2574,"date":"2026-06-19T09:41:02","date_gmt":"2026-06-19T07:41:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.silbersee-resort.de\/agb\/"},"modified":"2026-07-24T10:43:35","modified_gmt":"2026-07-24T08:43:35","slug":"allmanna-affarsvillkor","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.silbersee-resort.de\/sv\/allmanna-affarsvillkor\/","title":{"rendered":"Allm\u00e4nna aff\u00e4rsvillkor"},"content":{"rendered":"<div class=\"et_pb_section_0 et_pb_section et_section_regular et_flex_section\">\n<div class=\"et_pb_row_0 et_pb_row et_flex_row\">\n<div class=\"et_pb_column_0 et_pb_column et_flex_column et_pb_css_mix_blend_mode_passthrough et_flex_column_12_24 et_flex_column_24_24_phone et_flex_column_12_24_widescreen\">\n<div class=\"et_pb_text_0 et_pb_text et_pb_bg_layout_light et_pb_module et_flex_module\"><div class=\"et_pb_text_inner\" data-et-mv-hidden-phone=\"true\"><h1>Allm\u00e4nna aff\u00e4rsvillkor<\/h1>\n<\/div><\/div>\n<\/div>\n\n<div class=\"et_pb_column_1 et_pb_column et-last-child et_flex_column et_pb_css_mix_blend_mode_passthrough et_flex_column_12_24 et_flex_column_24_24_phone et_flex_column_12_24_widescreen\">\n<div class=\"et_pb_text_1 et_pb_text et_pb_bg_layout_light et_pb_module et_flex_module\"><div class=\"et_pb_text_inner\"><p style=\"text-align: right;\">V\u00e5ra villkor f\u00f6r bokningar, vistelser, tj\u00e4nster och anv\u00e4ndning av erbjudandena p\u00e5 Silbersee Resort.<\/p>\n<\/div><\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n\n<div class=\"et_pb_section_1 et_pb_section et_section_regular et_flex_section\">\n<div class=\"et_pb_row_1 et_pb_row et_flex_row\">\n<div class=\"et_pb_column_2 et_pb_column et-last-child et_flex_column et_pb_css_mix_blend_mode_passthrough et_flex_column_24_24 et_flex_column_24_24_tablet et_flex_column_24_24_phone et_flex_column_24_24_widescreen\">\n<div class=\"et_pb_code_0 et_pb_code et_pb_module\"><div class=\"et_pb_code_inner\"><article class=\"agb-content\">\n \n\n  <nav class=\"agb-toc\" aria-label=\"Inhaltsverzeichnis\">\n    <p class=\"agb-toc__title\"><strong>Inhaltsverzeichnis<\/strong><\/p>\n    <ul>\n      <li><a href=\"#teil-a-allgemeine-vertragsbedingungen\">TEIL A \u2013 ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN<\/a>\n        <ul>\n          <li><a href=\"#paragraph-1-geltungsbereich\">\u00a7 1 Geltungsbereich<\/a><\/li>\n          <li><a href=\"#paragraph-2-vertragsschluss\">\u00a7 2 Vertragsschluss<\/a><\/li>\n          <li><a href=\"#paragraph-3-preise-und-zahlungsbedingungen\">\u00a7 3 Preise und Zahlungsbedingungen<\/a><\/li>\n          <li><a href=\"#paragraph-4-anreise-und-abreise\">\u00a7 4 Anreise und Abreise<\/a><\/li>\n          <li><a href=\"#paragraph-5-ruecktritt-stornierung-und-nichtanreise\">\u00a7 5 R\u00fccktritt, Stornierung und Nichtanreise<\/a><\/li>\n          <li><a href=\"#paragraph-6-umbuchungen\">\u00a7 6 Umbuchungen<\/a><\/li>\n          <li><a href=\"#paragraph-7-hoehere-gewalt-und-aussergewoehnliche-umstaende\">\u00a7 7 H\u00f6here Gewalt und au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde<\/a><\/li>\n        <\/ul>\n      <\/li>\n      <li><a href=\"#teil-b-nutzung-des-resorts\">Teil B \u2013 Nutzung des Resorts<\/a>\n        <ul>\n          <li><a href=\"#paragraph-8-nutzung-der-mietobjekte\">\u00a7 8 Nutzung der Mietobjekte<\/a><\/li>\n          <li><a href=\"#paragraph-9-camping-und-stellplaetze\">\u00a7 9 Camping- und Stellpl\u00e4tze<\/a><\/li>\n          <li><a href=\"#paragraph-10-hausordnung-und-platzordnung\">\u00a7 10 Hausordnung und Platzordnung<\/a><\/li>\n          <li><a href=\"#paragraph-11-ruhezeiten\">\u00a7 11 Ruhezeiten<\/a><\/li>\n          <li><a href=\"#paragraph-12-hunde-und-haustiere\">\u00a7 12 Hunde und Haustiere<\/a><\/li>\n          <li><a href=\"#paragraph-13-besucher\">\u00a7 13 Besucher<\/a><\/li>\n          <li><a href=\"#paragraph-14-fahrzeuge\">\u00a7 14 Fahrzeuge<\/a><\/li>\n        <\/ul>\n      <\/li>\n      <li><a href=\"#teil-c-see-strand-und-freizeitangebote\">Teil C \u2013 See, Strand und Freizeitangebote<\/a>\n        <ul>\n          <li><a href=\"#paragraph-15-baden-und-nutzung-des-sees\">\u00a7 15 Baden und Nutzung des Sees<\/a><\/li>\n          <li><a href=\"#paragraph-16-spielplaetze\">\u00a7 16 Spielpl\u00e4tze<\/a><\/li>\n          <li><a href=\"#paragraph-17-adventure-golf\">\u00a7 17 Adventure Golf<\/a><\/li>\n          <li><a href=\"#paragraph-18-sauna-whirlpool-und-wellnesseinrichtungen\">\u00a7 18 Sauna, Whirlpool und Wellnesseinrichtungen<\/a><\/li>\n          <li><a href=\"#paragraph-19-grillen-feuerstellen-und-brandschutz\">\u00a7 19 Grillen, Feuerstellen und Brandschutz<\/a><\/li>\n          <li><a href=\"#paragraph-20-drohnen-und-unbemannte-luftfahrtsysteme\">\u00a7 20 Drohnen und unbemannte Luftfahrtsysteme<\/a><\/li>\n          <li><a href=\"#paragraph-21-angeln\">\u00a7 21 Angeln<\/a><\/li>\n        <\/ul>\n      <\/li>\n      <li><a href=\"#teil-d-haftung\">Teil D \u2013 Haftung<\/a>\n        <ul>\n          <li><a href=\"#paragraph-22-haftung-des-gastes\">\u00a7 22 Haftung des Gastes<\/a><\/li>\n          <li><a href=\"#paragraph-23-haftung-des-betreibers\">\u00a7 23 Haftung des Betreibers<\/a><\/li>\n          <li><a href=\"#paragraph-24-haftung-fuer-wertgegenstaende-fahrzeuge-und-eingebrachte-sachen\">\u00a7 24 Haftung f\u00fcr Wertgegenst\u00e4nde, Fahrzeuge und eingebrachte Sachen<\/a><\/li>\n          <li><a href=\"#paragraph-25-stromversorgung-internet-und-telekommunikation\">\u00a7 25 Stromversorgung, Internet und Telekommunikation<\/a><\/li>\n          <li><a href=\"#paragraph-26-naturbedingte-risiken-und-umwelteinfluesse\">\u00a7 26 Naturbedingte Risiken und Umwelteinfl\u00fcsse<\/a><\/li>\n        <\/ul>\n      <\/li>\n      <li><a href=\"#teil-e-datenschutz-bildaufnahmen\">Teil E \u2013 Datenschutz \/ Bildaufnahmen<\/a>\n        <ul>\n          <li><a href=\"#paragraph-27-videoueberwachung\">\u00a7 27 Video\u00fcberwachung<\/a><\/li>\n          <li><a href=\"#paragraph-28-foto-film-und-medienaufnahmen\">\u00a7 28 Foto-, Film- und Medienaufnahmen<\/a><\/li>\n        <\/ul>\n      <\/li>\n      <li><a href=\"#teil-f-schlussbestimmungen\">Teil F \u2013 Schlussbestimmungen<\/a>\n        <ul>\n          <li><a href=\"#paragraph-29-verbraucherstreitbeilegung\">\u00a7 29 Verbraucherstreitbeilegung<\/a><\/li>\n          <li><a href=\"#paragraph-30-salvatorische-klausel\">\u00a7 30 Salvatorische Klausel<\/a><\/li>\n          <li><a href=\"#paragraph-31-gerichtsstand-anwendbares-recht-und-vertragssprache\">\u00a7 31 Gerichtsstand, anwendbares Recht und Vertragssprache<\/a><\/li>\n        <\/ul>\n      <\/li>\n      <li><a href=\"#anlage-7-schadens-und-kostenverzeichnis\">Anlage 7 \u2013 Schadens- und Kostenverzeichnis<\/a><\/li>\n    <\/ul>\n  <\/nav>\n\n  <section class=\"agb-part\" id=\"teil-a-allgemeine-vertragsbedingungen\">\n    <h2>TEIL A \u2013 ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN<\/h2>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-1-geltungsbereich\">\n      <h3>\u00a7 1 Geltungsbereich<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Vertr\u00e4ge zwischen der Silbersee Resort Betriebsgesellschaft mbH (nachfolgend \u201eBetreiber\u201d) und ihren G\u00e4sten \u00fcber die Nutzung der Einrichtungen und Leistungen des Silbersee Resorts.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> Die AGB gelten insbesondere f\u00fcr:<\/p>\n      <ul>\n        <li>die Buchung und Nutzung von Ferienh\u00e4usern,<\/li>\n        <li>die Buchung und Nutzung von Campingstellpl\u00e4tzen,<\/li>\n        <li>die Buchung und Nutzung von Wohnmobilstellpl\u00e4tzen,<\/li>\n        <li>die Buchung und Nutzung von Zeltpl\u00e4tzen,<\/li>\n        <li>die Buchung und Nutzung sonstiger Beherbergungs- und \u00dcbernachtungsm\u00f6glichkeiten,<\/li>\n        <li>die Inanspruchnahme von Freizeit-, Wellness- und Gemeinschaftseinrichtungen,<\/li>\n        <li>die Buchung sowie Inanspruchnahme von Zusatzleistungen und Nebenleistungen,<\/li>\n        <li>s\u00e4mtliche Reservierungen und Buchungen \u00fcber das Internet, die Website des Betreibers, Buchungsportale, E-Mail, Telefon oder sonstige Kommunikationswege.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Diese AGB gelten unabh\u00e4ngig davon, auf welchem Weg der Vertrag geschlossen wurde. Sie finden insbesondere Anwendung auf Onlinebuchungen, telefonische Buchungen, schriftliche Buchungen, Buchungen per E-Mail sowie auf pers\u00f6nlich vor Ort abgeschlossene Vertr\u00e4ge.<\/p>\n      <p><strong>(4)<\/strong> Soweit f\u00fcr einzelne Leistungen erg\u00e4nzende Bedingungen gelten, insbesondere f\u00fcr die Nutzung bestimmter Einrichtungen oder Angebote des Resorts, werden diese Bestandteil des jeweiligen Vertrags, sofern hierauf vor oder bei Vertragsschluss hingewiesen wird.<\/p>\n      <p><strong>(5)<\/strong> Bestandteil des Vertrages sind neben diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen insbesondere:<\/p>\n      <ul>\n        <li>die jeweils g\u00fcltige Platzordnung,<\/li>\n        <li>die Badeordnung,<\/li>\n        <li>die Hausordnung f\u00fcr Ferienh\u00e4user,<\/li>\n        <li>die Wellnessordnung,<\/li>\n        <li>die Brandschutz- und Sicherheitsordnung,<\/li>\n        <li>die Datenschutzhinweise,<\/li>\n        <li>sowie sonstige f\u00fcr den jeweiligen Leistungsbereich geltende Benutzungs- oder Nutzungsordnungen.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>Die jeweils g\u00fcltigen Fassungen k\u00f6nnen auf der Internetseite des Betreibers eingesehen werden und werden dem Gast auf Wunsch zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n      <p><strong>(6)<\/strong> Abweichende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde durch den Betreiber ausdr\u00fccklich und schriftlich zugestimmt.<\/p>\n      <p><strong>(7)<\/strong> Diese AGB gelten sowohl gegen\u00fcber Verbrauchern im Sinne des \u00a7 13 BGB als auch gegen\u00fcber Unternehmern im Sinne des \u00a7 14 BGB, soweit sich aus den jeweiligen Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt.<\/p>\n    <\/section>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-2-vertragsschluss\">\n      <h3>\u00a7 2 Vertragsschluss<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Die Darstellung der Unterk\u00fcnfte, Stellpl\u00e4tze, Leistungen und Preise auf der Internetseite, in Prospekten, auf Buchungsportalen oder in sonstigen Werbemedien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Buchungsangebots durch den Gast.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> Mit der Buchung einer Unterkunft, eines Stellplatzes oder einer sonstigen Leistung gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages ab. Die Buchung kann insbesondere \u00fcber die Internetseite des Betreibers, Buchungsportale, per E-Mail, telefonisch oder pers\u00f6nlich vor Ort erfolgen.<\/p>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Betreiber die Buchung ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt. Die Buchungsbest\u00e4tigung kann insbesondere in Textform (z. B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt keine ausdr\u00fcckliche Buchungsbest\u00e4tigung, kommt ein Vertrag sp\u00e4testens mit der Bereitstellung der gebuchten Leistung oder dem Check-in zustande.<\/p>\n      <p><strong>(4)<\/strong> Automatisch erzeugte Eingangsbest\u00e4tigungen \u00fcber den Erhalt einer Buchungsanfrage stellen noch keine Annahme des Vertragsangebots dar, sondern dienen ausschlie\u00dflich der Information \u00fcber den Eingang der Anfrage.<\/p>\n      <p><strong>(5)<\/strong> Der Betreiber beh\u00e4lt sich vor, Buchungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums abzulehnen, sofern die gew\u00fcnschte Leistung nicht verf\u00fcgbar ist oder sonstige sachliche Gr\u00fcnde einer Buchung entgegenstehen.<\/p>\n      <p><strong>(6)<\/strong> Offensichtliche Irrt\u00fcmer, insbesondere Schreib-, Rechen-, Druck-, \u00dcbermittlungs- oder Preisfehler, berechtigen den Betreiber zur Anfechtung oder Berichtigung der Buchung nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein Vertrag kommt in diesen F\u00e4llen nicht zu den fehlerhaft ausgewiesenen Konditionen zustande.<\/p>\n      <p><strong>(7)<\/strong> Buchungsberechtigt sind ausschlie\u00dflich unbeschr\u00e4nkt gesch\u00e4ftsf\u00e4hige nat\u00fcrliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie juristische Personen oder Personengesellschaften, vertreten durch ihre vertretungsberechtigten Organe oder Bevollm\u00e4chtigten. Mit der Buchung best\u00e4tigt der Gast, die erforderliche Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit zu besitzen und berechtigt zu sein, den Vertrag abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n      <p><strong>(8)<\/strong> Erfolgt die Buchung f\u00fcr weitere Mitreisende oder Teilnehmer, handelt der Buchende auch in deren Namen. Er ist verpflichtet, s\u00e4mtliche Mitreisenden \u00fcber den Inhalt dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sowie der weiteren Vertragsbestandteile zu informieren und daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass diese w\u00e4hrend des Aufenthalts eingehalten werden.<\/p>\n      <p><strong>(9)<\/strong> Individuelle Vereinbarungen oder Nebenabreden bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Best\u00e4tigung durch den Betreiber in Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.<\/p>\n    <\/section>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-3-preise-und-zahlungsbedingungen\">\n      <h3>\u00a7 3 Preise und Zahlungsbedingungen<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten beziehungsweise ver\u00f6ffentlichten Preise des Betreibers. S\u00e4mtliche Preisangaben verstehen sich einschlie\u00dflich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes ausdr\u00fccklich angegeben ist.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> Nicht im \u00dcbernachtungspreis enthalten sind \u00f6ffentlich-rechtliche Abgaben, die aufgrund gesetzlicher oder kommunaler Vorschriften erhoben werden und vom Gast zu entrichten sind. Hierzu z\u00e4hlen insbesondere:<\/p>\n      <ul>\n        <li>Kurtaxen,<\/li>\n        <li>G\u00e4stebeitr\u00e4ge,<\/li>\n        <li>Bettensteuern,<\/li>\n        <li>Tourismusabgaben,<\/li>\n        <li>Fremdenverkehrsabgaben,<\/li>\n        <li>sowie vergleichbare \u00f6ffentlich-rechtliche Abgaben.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>Derartige Abgaben sind vom Gast zus\u00e4tzlich zum vereinbarten \u00dcbernachtungspreis zu entrichten, soweit sie zum Zeitpunkt des Aufenthalts gesetzlich oder durch kommunale Satzung vorgesehen sind. Dies gilt auch dann, wenn entsprechende Abgaben nach Abschluss des Beherbergungsvertrages neu eingef\u00fchrt, ge\u00e4ndert oder erh\u00f6ht werden.<\/p>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Gesamtpreis sp\u00e4testens zu dem in der Buchungsbest\u00e4tigung angegebenen F\u00e4lligkeitstermin zu bezahlen. Der Betreiber ist berechtigt, eine Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen.<\/p>\n      <p><strong>(4)<\/strong> Bei kurzfristigen Buchungen oder Buchungen, die weniger als sieben Kalendertage vor dem Anreisetermin erfolgen, kann der Betreiber die sofortige vollst\u00e4ndige Zahlung verlangen.<\/p>\n      <p><strong>(5)<\/strong> Zahlungen k\u00f6nnen ausschlie\u00dflich \u00fcber die vom Betreiber angebotenen unbaren Zahlungsm\u00f6glichkeiten erfolgen. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere:<\/p>\n      <ul>\n        <li>\u00dcberweisung,<\/li>\n        <li>SEPA-Lastschrift,<\/li>\n        <li>EC-\/Debitkarte,<\/li>\n        <li>Kreditkarte,<\/li>\n        <li>Online-Zahlungsdienste,<\/li>\n        <li>sowie sonstige vom Betreiber angebotene elektronische Zahlungsmethoden.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>Barzahlungen werden grunds\u00e4tzlich nicht akzeptiert. Der Betreiber ist berechtigt, im Einzelfall hiervon Ausnahmen zuzulassen. Ein Anspruch des Gastes auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.<\/p>\n      <p><strong>(6)<\/strong> Ger\u00e4t der Gast mit einer f\u00e4lligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Betreiber ist insbesondere berechtigt,<\/p>\n      <ul>\n        <li>Verzugszinsen in gesetzlicher H\u00f6he zu verlangen,<\/li>\n        <li>den Ersatz weiterer Verzugssch\u00e4den geltend zu machen,<\/li>\n        <li>offene Forderungen au\u00dfergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen,<\/li>\n        <li>sowie bis zum vollst\u00e4ndigen Zahlungsausgleich die Bereitstellung oder Nutzung der gebuchten Leistungen zu verweigern, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>Weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n      <p><strong>(7)<\/strong> Der Betreiber ist berechtigt, insbesondere bei der Buchung von Ferienh\u00e4usern oder bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, eine angemessene Sicherheitsleistung (Kaution) zu verlangen. Die H\u00f6he der Sicherheitsleistung wird dem Gast sp\u00e4testens mit der Buchungsbest\u00e4tigung mitgeteilt.<\/p>\n      <p>Die Sicherheitsleistung dient insbesondere der Absicherung von Anspr\u00fcchen wegen:<\/p>\n      <ul>\n        <li>Besch\u00e4digungen an Geb\u00e4uden, Inventar oder Au\u00dfenanlagen,<\/li>\n        <li>au\u00dfergew\u00f6hnlicher Verschmutzungen,<\/li>\n        <li>Verlust von Schl\u00fcsseln, Transpondern oder sonstigen Zutrittsmedien,<\/li>\n        <li>nicht beglichener Forderungen,<\/li>\n        <li>sowie sonstiger vom Gast verursachter Sch\u00e4den.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(8)<\/strong> Die Sicherheitsleistung wird nach ordnungsgem\u00e4\u00dfer R\u00fcckgabe der Unterkunft und deren \u00dcberpr\u00fcfung grunds\u00e4tzlich unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abreise zur\u00fcckerstattet, sofern keine Anspr\u00fcche des Betreibers bestehen. Der Betreiber ist berechtigt, eigene f\u00e4llige Forderungen mit der Sicherheitsleistung zu verrechnen.<\/p>\n      <p>Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Betreiber kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist.<\/p>\n      <p><strong>(9)<\/strong> Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Schadensersatz- und Zahlungsanspr\u00fcche des Betreibers bleiben durch die Erhebung einer Sicherheitsleistung unber\u00fchrt.<\/p>\n      <p><strong>(10)<\/strong> Offensichtliche Irrt\u00fcmer, insbesondere Schreib-, Rechen-, Druck-, \u00dcbermittlungs- oder Preisfehler, begr\u00fcnden keinen Anspruch des Gastes auf Abschluss oder Durchf\u00fchrung eines Vertrages zu den fehlerhaft ausgewiesenen Konditionen. Der Betreiber ist berechtigt, offensichtliche Irrt\u00fcmer nach den gesetzlichen Vorschriften zu berichtigen oder den Vertrag anzufechten.<\/p>\n      <p><strong>(11)<\/strong> Der Gast kann gegen\u00fcber Forderungen des Betreibers nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht steht dem Gast nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht oder ihm gesetzlich zwingend zusteht.<\/p>\n    <\/section>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-4-anreise-und-abreise\">\n      <h3>\u00a7 4 Anreise und Abreise<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Soweit in der Buchungsbest\u00e4tigung nichts Abweichendes vereinbart wurde, steht die gebuchte Unterkunft oder der Stellplatz am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verf\u00fcgung (Check-in). Am Abreisetag ist die Unterkunft oder der Stellplatz bis sp\u00e4testens 10:00 Uhr zu r\u00e4umen und ordnungsgem\u00e4\u00df zur\u00fcckzugeben (Check-out).<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> Der Betreiber stellt f\u00fcr den Check-in und Check-out grunds\u00e4tzlich ein digitales Zutritts- und Buchungssystem zur Verf\u00fcgung. Die Anreise kann \u2013 vorbehaltlich der technischen Verf\u00fcgbarkeit \u2013 auch au\u00dferhalb der regul\u00e4ren Rezeptionszeiten erfolgen.<\/p>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Der Gast ist verpflichtet, die ihm \u00fcbermittelten Zugangsdaten, digitalen Schl\u00fcssel, Codes oder sonstigen Zutrittsmedien sorgf\u00e4ltig aufzubewahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu sch\u00fctzen. Eine Weitergabe an Dritte ist unzul\u00e4ssig, sofern sie nicht zur vertragsgem\u00e4\u00dfen Nutzung durch Mitreisende erforderlich ist.<\/p>\n      <p><strong>(4)<\/strong> Der Betreiber ist berechtigt, neben oder anstelle digitaler Zutrittsmedien auch physische Schl\u00fcssel, Transponder, Schl\u00fcsselkarten oder vergleichbare Zutrittssysteme einzusetzen.<\/p>\n      <p><strong>(5)<\/strong> Trotz sorgf\u00e4ltiger Wartung und \u00dcberwachung kann nicht ausgeschlossen werden, dass digitale Systeme oder technische Einrichtungen aufgrund von Wartungsarbeiten, St\u00f6rungen, Stromausf\u00e4llen, Ausf\u00e4llen von Telekommunikationsnetzen, Softwarefehlern, Cyberangriffen oder sonstigen technischen Ereignissen vor\u00fcbergehend nicht oder nur eingeschr\u00e4nkt verf\u00fcgbar sind.<\/p>\n      <p>Der Betreiber \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die jederzeitige unterbrechungsfreie Verf\u00fcgbarkeit des digitalen Check-in- und Zutrittssystems. Schadensersatzanspr\u00fcche hieraus bestehen nur nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie der Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n      <p>Der Betreiber wird sich im Falle einer technischen St\u00f6rung unverz\u00fcglich bem\u00fchen, dem Gast eine angemessene Ersatzl\u00f6sung f\u00fcr den Zugang zur gebuchten Unterkunft oder zum Stellplatz bereitzustellen.<\/p>\n      <p><strong>(6)<\/strong> W\u00fcnscht der Gast eine Anreise au\u00dferhalb der bekannt gegebenen Servicezeiten und ist hierf\u00fcr eine pers\u00f6nliche Betreuung durch Mitarbeiter erforderlich, kann der Betreiber hierf\u00fcr ein gesondertes Entgelt nach der jeweils g\u00fcltigen Preisliste verlangen.<\/p>\n      <p><strong>(7)<\/strong> Bei der Abreise sind s\u00e4mtliche \u00fcberlassenen Schl\u00fcssel, Transponder, Zugangskarten oder sonstigen Zutrittsmedien zur\u00fcckzugeben beziehungsweise digitale Zugangsberechtigungen ordnungsgem\u00e4\u00df zu beenden. Der Gast hat die Unterkunft in einem ordnungsgem\u00e4\u00dfen Zustand zu verlassen und erkennbare Sch\u00e4den oder M\u00e4ngel unverz\u00fcglich mitzuteilen.<\/p>\n      <p><strong>(8)<\/strong> Erfolgt die R\u00fcckgabe der Unterkunft oder des Stellplatzes versp\u00e4tet, ist der Betreiber berechtigt, hierdurch entstehende Mehrkosten sowie eine angemessene Nutzungsentsch\u00e4digung zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n      <p><strong>(9)<\/strong> Erscheint der Gast am Anreisetag nicht und informiert den Betreiber nicht \u00fcber eine versp\u00e4tete Anreise, besteht ein Anspruch auf Bereitstellung der gebuchten Unterkunft oder des Stellplatzes grunds\u00e4tzlich nur bis zum Ablauf des auf den vereinbarten Anreisetag folgenden Kalendertages. Danach ist der Betreiber berechtigt, die Unterkunft oder den Stellplatz anderweitig zu vergeben, sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen.<\/p>\n      <p><strong>(10)<\/strong> Der Gast ist verpflichtet, vor Reiseantritt sicherzustellen, dass ihm die f\u00fcr den digitalen Check-in erforderlichen Informationen sowie Zugangsdaten zugegangen sind. Sollten diese bis sp\u00e4testens am Anreisetag nicht vorliegen, hat der Gast den Betreiber unverz\u00fcglich zu informieren, damit eine rechtzeitige Ersatzl\u00f6sung bereitgestellt werden kann.<\/p>\n    <\/section>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-5-ruecktritt-stornierung-und-nichtanreise\">\n      <h3>\u00a7 5 R\u00fccktritt, Stornierung und Nichtanreise<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Der Gast kann jederzeit vor Beginn des Aufenthalts vom Beherbergungsvertrag zur\u00fccktreten. Ma\u00dfgeblich ist der Zugang der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung beim Betreiber. Der R\u00fccktritt hat in Textform, insbesondere per E-Mail, zu erfolgen.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> Im Falle eines R\u00fccktritts ist der Betreiber berechtigt, eine angemessene Entsch\u00e4digung zu verlangen. Diese wird pauschaliert wie folgt berechnet, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde:<\/p>\n      <ul>\n        <li>bis 30 Tage vor Anreise: kostenfreie Stornierung<\/li>\n        <li>ab 29 bis 15 Tage vor Anreise: 40 % des vereinbarten Gesamtpreises<\/li>\n        <li>ab 14 bis 7 Tage vor Anreise: 70 % des vereinbarten Gesamtpreises<\/li>\n        <li>ab 6 Tage vor Anreise: 90 % des vereinbarten Gesamtpreises<\/li>\n        <li>bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Berechnung der Stornierungsfrist ist der geplante Anreisetag. Der Anreisetag selbst wird bei der Fristberechnung nicht mitgerechnet.<\/p>\n      <p><strong>(4)<\/strong> Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Betreiber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Betreiber bleibt der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens vorbehalten.<\/p>\n      <p><strong>(5)<\/strong> Der Betreiber wird sich im Rahmen des Zumutbaren bem\u00fchen, die stornierte Unterkunft oder den stornierten Stellplatz anderweitig zu vergeben. Erl\u00f6se aus einer anderweitigen Vermietung f\u00fcr denselben Zeitraum werden auf die Stornierungskosten angerechnet.<\/p>\n      <p><strong>(6)<\/strong> Der Gast ist berechtigt, dem Betreiber bis zum Beginn des Aufenthalts eine geeignete Ersatzperson zu benennen, die an seiner Stelle in den Vertrag eintritt. Der Betreiber kann den Eintritt der Ersatzperson aus sachlichen Gr\u00fcnden ablehnen, insbesondere wenn die Ersatzperson die vertraglichen Voraussetzungen nicht erf\u00fcllt, berechtigte Zweifel an der Zahlungsf\u00e4higkeit bestehen oder besondere Anforderungen an die Nutzung der Unterkunft oder des Stellplatzes nicht erf\u00fcllt werden.<\/p>\n      <p><strong>(7)<\/strong> Tritt eine Ersatzperson wirksam in den Vertrag ein, haften der urspr\u00fcngliche Gast und die Ersatzperson als Gesamtschuldner f\u00fcr den vereinbarten Gesamtpreis sowie f\u00fcr etwaige durch den Eintritt entstehende Mehrkosten.<\/p>\n      <p><strong>(8)<\/strong> Erscheint der Gast am Anreisetag nicht und liegt keine Mitteilung \u00fcber eine versp\u00e4tete Anreise vor, gilt dies als Nichtanreise. In diesem Fall bleibt der Anspruch des Betreibers auf Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises nach Ma\u00dfgabe der vorstehenden Regelungen bestehen.<\/p>\n      <p><strong>(9)<\/strong> Eine vorzeitige Abreise, versp\u00e4tete Anreise oder teilweise Nichtinanspruchnahme gebuchter Leistungen begr\u00fcndet keinen Anspruch auf anteilige Erstattung oder Minderung, sofern der Betreiber die Nichtinanspruchnahme nicht zu vertreten hat.<\/p>\n      <p><strong>(10)<\/strong> F\u00fcr gesondert gebuchte Zusatzleistungen, Pakete, Freizeitangebote, Wellnessleistungen oder sonstige Nebenleistungen k\u00f6nnen abweichende Stornierungsbedingungen gelten, sofern hierauf bei Buchung hingewiesen wurde.<\/p>\n      <p><strong>(11)<\/strong> Der Betreiber ist berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn eine vereinbarte Anzahlung, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung trotz F\u00e4lligkeit und angemessener Nachfristsetzung nicht geleistet wird. In diesem Fall kann der Betreiber die Unterkunft oder den Stellplatz anderweitig vergeben. Weitergehende Anspr\u00fcche des Betreibers bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n      <p><strong>(12)<\/strong> Der Abschluss einer Reiser\u00fccktrittsversicherung wird dem Gast empfohlen.<\/p>\n    <\/section>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-6-umbuchungen\">\n      <h3>\u00a7 6 Umbuchungen<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Ein Anspruch des Gastes auf Umbuchung einer bereits best\u00e4tigten Buchung besteht nicht. Umbuchungen erfolgen ausschlie\u00dflich nach Verf\u00fcgbarkeit und mit Zustimmung des Betreibers.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> Als Umbuchung gelten insbesondere \u00c4nderungen hinsichtlich:<\/p>\n      <ul>\n        <li>des An- oder Abreisedatums,<\/li>\n        <li>der Aufenthaltsdauer,<\/li>\n        <li>der gebuchten Unterkunft oder des Stellplatzes,<\/li>\n        <li>der Anzahl der G\u00e4ste,<\/li>\n        <li>gebuchter Zusatzleistungen,<\/li>\n        <li>sonstiger wesentlicher Vertragsbestandteile.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Umbuchungsw\u00fcnsche sind dem Betreiber m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig in Textform mitzuteilen. Der Betreiber entscheidet nach billigem Ermessen \u00fcber die Durchf\u00fchrung der gew\u00fcnschten \u00c4nderung.<\/p>\n      <p><strong>(4)<\/strong> Soweit eine Umbuchung m\u00f6glich ist, gelten f\u00fcr den neuen Buchungszeitraum sowie f\u00fcr die ge\u00e4nderte Unterkunft oder Leistung die zum Zeitpunkt der Umbuchung g\u00fcltigen Preise und Vertragsbedingungen. Bereits gew\u00e4hrte Sonderpreise, Rabatte oder Aktionsangebote k\u00f6nnen entfallen.<\/p>\n      <p><strong>(5)<\/strong> F\u00fchrt eine Umbuchung zu einem h\u00f6heren Gesamtpreis, ist der Differenzbetrag vom Gast zu entrichten. Ergibt sich aufgrund der Umbuchung ein geringerer Gesamtpreis, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Verrechnung, sofern der Betreiber einer entsprechenden Reduzierung nicht ausdr\u00fccklich zustimmt.<\/p>\n      <p><strong>(6)<\/strong> Der Betreiber ist berechtigt, f\u00fcr Umbuchungen eine angemessene Bearbeitungsgeb\u00fchr nach der jeweils g\u00fcltigen Preisliste zu erheben. Erfolgt keine gesonderte Preisangabe, betr\u00e4gt die Bearbeitungsgeb\u00fchr 25,00 \u20ac je Umbuchung.<\/p>\n      <p><strong>(7)<\/strong> Ist die gew\u00fcnschte Umbuchung nicht m\u00f6glich, bleibt der urspr\u00fcngliche Vertrag unver\u00e4ndert bestehen. M\u00f6chte der Gast die Buchung dennoch nicht wahrnehmen, gelten die Regelungen \u00fcber R\u00fccktritt und Stornierung gem\u00e4\u00df \u00a7 5 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n      <p><strong>(8)<\/strong> Der Betreiber ist berechtigt, dem Gast aus betrieblichen, organisatorischen, technischen oder sicherheitsrelevanten Gr\u00fcnden eine gleichwertige oder h\u00f6herwertige Unterkunft beziehungsweise einen gleichwertigen Stellplatz zuzuweisen, soweit dies dem Gast unter Ber\u00fccksichtigung seiner berechtigten Interessen zumutbar ist. Hierdurch entstehen dem Gast keine zus\u00e4tzlichen Kosten.<\/p>\n      <p><strong>(9)<\/strong> Muss der Betreiber aufgrund unvorhersehbarer Umst\u00e4nde, insbesondere infolge technischer Defekte, h\u00f6herer Gewalt, beh\u00f6rdlicher Anordnungen, notwendiger Instandhaltungsma\u00dfnahmen oder sonstiger vom Betreiber nicht zu vertretender Ereignisse, eine gebuchte Unterkunft oder einen Stellplatz \u00e4ndern, wird dem Gast nach M\u00f6glichkeit eine gleichwertige oder h\u00f6herwertige Alternative angeboten. Ist dies nicht m\u00f6glich und h\u00e4lt der Gast an der Buchung nicht fest, werden bereits geleistete Zahlungen f\u00fcr die nicht erbringbare Leistung erstattet. Weitergehende Anspr\u00fcche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n      <p><strong>(10)<\/strong> \u00c4nderungen, die ausschlie\u00dflich der Berichtigung offensichtlicher Schreib-, Rechen-, \u00dcbermittlungs- oder Preisfehler dienen oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben erforderlich werden, stellen keine Umbuchung im Sinne dieser Bestimmung dar.<\/p>\n      <p><strong>(11)<\/strong> Umbuchungen auf einen g\u00fcnstigeren Reisezeitraum oder in eine g\u00fcnstigere Unterkunft gelten als Stornierung der urspr\u00fcnglichen Buchung mit anschlie\u00dfender Neubuchung, sofern der Betreiber im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart.<\/p>\n    <\/section>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-7-hoehere-gewalt-und-aussergewoehnliche-umstaende\">\n      <h3>\u00a7 7 H\u00f6here Gewalt und au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Kann der Betreiber seine vertraglichen Leistungen aufgrund von h\u00f6herer Gewalt oder sonstigen au\u00dfergew\u00f6hnlichen, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren und vom Betreiber nicht zu vertretenden Umst\u00e4nden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, haftet der Betreiber hierf\u00fcr nur nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> Als F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt oder au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde gelten insbesondere, jedoch nicht abschlie\u00dfend:<\/p>\n      <ul>\n        <li>Naturkatastrophen,<\/li>\n        <li>Sturm, Orkan, Tornado oder Unwetter,<\/li>\n        <li>Hochwasser, \u00dcberschwemmungen oder Starkregenereignisse,<\/li>\n        <li>Wald- oder Fl\u00e4chenbr\u00e4nde,<\/li>\n        <li>Blitzschlag,<\/li>\n        <li>Schnee- oder Eisereignisse,<\/li>\n        <li>Erdrutsche oder sonstige Naturereignisse,<\/li>\n        <li>Pandemien, Epidemien oder vergleichbare Gesundheitslagen,<\/li>\n        <li>beh\u00f6rdliche Anordnungen oder Nutzungsuntersagungen,<\/li>\n        <li>Evakuierungen,<\/li>\n        <li>Krieg, Terroranschl\u00e4ge oder vergleichbare Gefahrenlagen,<\/li>\n        <li>innere Unruhen oder Sabotage,<\/li>\n        <li>Streiks oder rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen,<\/li>\n        <li>Ausf\u00e4lle der Energie-, Wasser-, Telekommunikations- oder sonstigen \u00f6ffentlichen Versorgungsinfrastruktur,<\/li>\n        <li>Cyberangriffe oder gro\u00dffl\u00e4chige IT-Ausf\u00e4lle,<\/li>\n        <li>sonstige Ereignisse, die au\u00dferhalb des Einflussbereichs des Betreibers liegen.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Ist dem Betreiber die Durchf\u00fchrung des Vertrages aufgrund eines Ereignisses nach Absatz 2 vor\u00fcbergehend unm\u00f6glich oder unzumutbar, ist der Betreiber berechtigt,<\/p>\n      <ul>\n        <li>den Aufenthalt zeitlich zu verschieben,<\/li>\n        <li>eine gleichwertige Ersatzunterkunft oder einen gleichwertigen Stellplatz anzubieten,<\/li>\n        <li>einzelne Leistungen vor\u00fcbergehend einzuschr\u00e4nken,<\/li>\n        <li>oder vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(4)<\/strong> Muss der Aufenthalt aufgrund eines Ereignisses nach Absatz 2 vorzeitig beendet oder kann er nicht begonnen werden, werden bereits geleistete Zahlungen f\u00fcr nicht erbrachte Leistungen erstattet, soweit der Betreiber hierf\u00fcr bereits eine Gegenleistung erhalten hat und gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.<\/p>\n      <p>Weitergehende Anspr\u00fcche des Gastes, insbesondere Schadensersatzanspr\u00fcche wegen entgangener Urlaubsfreude, Reisekosten, Verdienstausfall oder sonstiger mittelbarer Sch\u00e4den, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig.<\/p>\n      <p><strong>(5)<\/strong> Der Betreiber ist berechtigt, den Betrieb einzelner Einrichtungen oder Bereiche des Resorts vor\u00fcbergehend einzuschr\u00e4nken oder vollst\u00e4ndig zu sperren, wenn dies zur Gefahrenabwehr, aufgrund beh\u00f6rdlicher Vorgaben oder aus Sicherheitsgr\u00fcnden erforderlich ist. Dies gilt insbesondere f\u00fcr:<\/p>\n      <ul>\n        <li>den Badebereich,<\/li>\n        <li>Spielpl\u00e4tze,<\/li>\n        <li>Wellness- und Freizeiteinrichtungen,<\/li>\n        <li>Wege,<\/li>\n        <li>Stellplatzbereiche,<\/li>\n        <li>sonstige Gemeinschaftseinrichtungen.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>Hierdurch entsteht kein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz, sofern die Einschr\u00e4nkung f\u00fcr den Betreiber unvermeidbar war und die Nutzung des Resorts insgesamt nicht wesentlich beeintr\u00e4chtigt wird.<\/p>\n      <p><strong>(6)<\/strong> Der Betreiber wird den Gast \u00fcber erhebliche Einschr\u00e4nkungen oder Leistungs\u00e4nderungen unverz\u00fcglich informieren, sobald ihm diese bekannt sind, und sich bem\u00fchen, eine angemessene L\u00f6sung zu finden.<\/p>\n      <p><strong>(7)<\/strong> Gesetzliche Rechte des Gastes bleiben unber\u00fchrt, soweit sie durch diese Regelung nicht wirksam eingeschr\u00e4nkt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n      <p><strong>(8)<\/strong> Witterungsbedingte Einschr\u00e4nkungen oder Schlie\u00dfungen einzelner Freizeit- und Au\u00dfenanlagen, insbesondere des Badebereichs, von Strandfl\u00e4chen, Spielpl\u00e4tzen, Adventure-Golf-Anlagen oder sonstiger Au\u00dfenanlagen, begr\u00fcnden grunds\u00e4tzlich keinen Anspruch auf Minderung, Schadensersatz oder kostenfreie Stornierung, sofern die Nutzung der gebuchten Unterkunft oder des Stellplatzes weiterhin m\u00f6glich ist.<\/p>\n    <\/section>\n  <\/section>\n\n  <section class=\"agb-part\" id=\"teil-b-nutzung-des-resorts\">\n    <h2>Teil B \u2013 Nutzung des Resorts<\/h2>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-8-nutzung-der-mietobjekte\">\n      <h3>\u00a7 8 Nutzung der Mietobjekte<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Die vom Betreiber zur Verf\u00fcgung gestellten Ferienh\u00e4user, Mietunterk\u00fcnfte und sonstigen Mietobjekte d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich zu Erholungs-, Freizeit- und Beherbergungszwecken im Rahmen des vereinbarten Vertrags genutzt werden.<\/p>\n      <p>Eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken, als dauerhafter Wohnsitz oder zu sonstigen vertragswidrigen Zwecken ist unzul\u00e4ssig, soweit der Betreiber einer solchen Nutzung nicht ausdr\u00fccklich in Textform zugestimmt hat.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> Die in der Buchungsbest\u00e4tigung angegebene beziehungsweise f\u00fcr das jeweilige Mietobjekt festgelegte maximale Personenzahl darf zu keinem Zeitpunkt \u00fcberschritten werden. Ma\u00dfgeblich sind s\u00e4mtliche Personen, unabh\u00e4ngig von ihrem Alter.<\/p>\n      <p>Der Betreiber ist berechtigt, bei einer \u00dcberschreitung der zul\u00e4ssigen Belegung den Zutritt weiterer Personen zu verweigern oder den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund au\u00dferordentlich zu k\u00fcndigen.<\/p>\n      <p>Weitergehende Anspr\u00fcche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Das Veranstalten von Partys, Feiern, Veranstaltungen oder sonstigen Zusammenk\u00fcnften, die \u00fcber den \u00fcblichen Gebrauch einer Ferienunterkunft hinausgehen oder geeignet sind, andere G\u00e4ste zu st\u00f6ren oder den ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betrieb des Resorts zu beeintr\u00e4chtigen, ist ohne vorherige ausdr\u00fcckliche Zustimmung des Betreibers unzul\u00e4ssig.<\/p>\n      <p>Dies gilt insbesondere f\u00fcr Veranstaltungen mit erh\u00f6htem L\u00e4rmaufkommen, musikalischer Beschallung oder einer gr\u00f6\u00dferen Anzahl von Besuchern.<\/p>\n      <p><strong>(4)<\/strong> Die entgeltliche oder unentgeltliche \u00dcberlassung der Unterkunft an Dritte, insbesondere durch Untervermietung oder die Weitergabe an andere Personen \u00fcber Internetplattformen oder sonstige Vermittlungsdienste, ist ohne vorherige Zustimmung des Betreibers unzul\u00e4ssig.<\/p>\n      <p>Dies gilt auch f\u00fcr eine teilweise \u00dcberlassung einzelner R\u00e4ume oder Schlafpl\u00e4tze.<\/p>\n      <p><strong>(5)<\/strong> Der Gast ist verpflichtet, das Mietobjekt einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Einrichtungen, M\u00f6bel, technischer Anlagen und des Inventars pfleglich und schonend zu behandeln sowie ausschlie\u00dflich entsprechend ihrer jeweiligen Zweckbestimmung zu nutzen.<\/p>\n      <p>Besch\u00e4digungen, M\u00e4ngel oder Funktionsst\u00f6rungen sind dem Betreiber unverz\u00fcglich anzuzeigen.<\/p>\n      <p><strong>(6)<\/strong> Das zum Mietobjekt geh\u00f6rende Inventar verbleibt im Eigentum des Betreibers und darf weder entfernt noch au\u00dferhalb des Mietobjekts verwendet werden, soweit dies seiner Zweckbestimmung widerspricht.<\/p>\n      <p>Der Gast ist verpflichtet, bei Abreise s\u00e4mtliche Einrichtungs- und Ausstattungsgegenst\u00e4nde vollst\u00e4ndig in der Unterkunft zu belassen.<\/p>\n      <p><strong>(7)<\/strong> Ver\u00e4nderungen an der Unterkunft oder am Inventar, insbesondere Umbauten, Demontagen, Bohrungen, Verklebungen, Anstriche oder sonstige Eingriffe in die Bausubstanz oder Einrichtung, sind unzul\u00e4ssig.<\/p>\n      <p>Ebenso ist das Anbringen eigener Installationen oder technischer Einrichtungen ohne Zustimmung des Betreibers nicht gestattet.<\/p>\n      <p><strong>(8)<\/strong> Der Gast hat das Mietobjekt w\u00e4hrend des Aufenthalts in einem ordentlichen Zustand zu halten. Bei Abreise sind insbesondere:<\/p>\n      <ul>\n        <li>s\u00e4mtliche pers\u00f6nlichen Gegenst\u00e4nde zu entfernen,<\/li>\n        <li>offensichtliche Verschmutzungen zu beseitigen,<\/li>\n        <li>Geschirr zu reinigen,<\/li>\n        <li>Hausm\u00fcll entsprechend den geltenden Entsorgungsregelungen zu entsorgen,<\/li>\n        <li>Fenster und T\u00fcren ordnungsgem\u00e4\u00df zu schlie\u00dfen,<\/li>\n        <li>sowie s\u00e4mtliche technischen Einrichtungen bestimmungsgem\u00e4\u00df au\u00dfer Betrieb zu nehmen.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>Weitergehende Regelungen zur Endreinigung bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n      <p><strong>(9)<\/strong> Rauchen ist innerhalb der Mietobjekte grunds\u00e4tzlich untersagt, soweit der Betreiber hierf\u00fcr keine ausdr\u00fccklich gekennzeichneten Bereiche vorgesehen hat.<\/p>\n      <p>Bei Verst\u00f6\u00dfen ist der Betreiber berechtigt, die Kosten einer erforderlichen Sonderreinigung sowie etwaige weitere hierdurch entstehende Sch\u00e4den oder Nutzungsausf\u00e4lle geltend zu machen.<\/p>\n      <p><strong>(10)<\/strong> Der Betreiber sowie von ihm beauftragte Personen sind berechtigt, das Mietobjekt bei Gefahr im Verzug oder zur Abwehr erheblicher Gefahren jederzeit zu betreten.<\/p>\n      <p>Im \u00dcbrigen erfolgt ein Betreten w\u00e4hrend des Aufenthalts des Gastes nur nach vorheriger Ank\u00fcndigung und unter angemessener Ber\u00fccksichtigung der berechtigten Interessen des Gastes, soweit nicht gesetzliche Vorschriften oder Gefahr im Verzug entgegenstehen.<\/p>\n      <p><strong>(11)<\/strong> Bei erheblichen oder wiederholten Verst\u00f6\u00dfen gegen die Bestimmungen dieses Paragraphen ist der Betreiber berechtigt, den Beherbergungsvertrag au\u00dferordentlich fristlos zu k\u00fcndigen und den Gast sowie s\u00e4mtliche Mitreisenden des Gel\u00e4ndes zu verweisen.<\/p>\n      <p>Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte besteht in diesem Fall nicht. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Anspr\u00fcche des Betreibers bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n      <p><strong>(12)<\/strong> Die Nutzung der Mietobjekte sowie des Resortgel\u00e4ndes zu gewerblichen Zwecken bedarf der vorherigen ausdr\u00fccklichen Zustimmung des Betreibers.<\/p>\n      <p>Dies gilt insbesondere f\u00fcr:<\/p>\n      <ul>\n        <li>Foto-, Film- und Fernsehproduktionen,<\/li>\n        <li>Werbe- und Marketingaufnahmen,<\/li>\n        <li>Social-Media-, Streaming- und Influencer-Produktionen,<\/li>\n        <li>gewerbliche Foto- oder Videoshootings,<\/li>\n        <li>Veranstaltungen,<\/li>\n        <li>Seminare,<\/li>\n        <li>Schulungen,<\/li>\n        <li>sowie sonstige kommerzielle oder \u00f6ffentlich verwertbare Nutzungen.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>Hierzu z\u00e4hlt ausdr\u00fccklich auch die Herstellung, Aufzeichnung oder \u00dcbertragung pornografischer, erotischer oder jugendgef\u00e4hrdender Inhalte sowie sonstiger Inhalte, die geeignet sind, den Ruf oder das Ansehen des Silbersee Resorts zu beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n      <p><strong>(13)<\/strong> Bei einem Versto\u00df gegen Absatz 12 ist der Betreiber berechtigt,<\/p>\n      <ul>\n        <li>den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung au\u00dferordentlich zu k\u00fcndigen,<\/li>\n        <li>den Gast sowie s\u00e4mtliche Beteiligten unverz\u00fcglich des Gel\u00e4ndes zu verweisen,<\/li>\n        <li>die Nutzung der Unterkunft sofort zu untersagen,<\/li>\n        <li>sowie Ersatz s\u00e4mtlicher hierdurch entstehender Sch\u00e4den zu verlangen.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>Hierzu z\u00e4hlen insbesondere Kosten f\u00fcr Sonderreinigung, zus\u00e4tzlichen Personal- und Verwaltungsaufwand, Sicherheitsma\u00dfnahmen, Rechtsverfolgung sowie Nutzungsausf\u00e4lle der Unterkunft.<\/p>\n      <p><strong>(14)<\/strong> F\u00fcr den durch einen Versto\u00df gegen Absatz 12 entstehenden zus\u00e4tzlichen Verwaltungs- und Organisationsaufwand ist der Betreiber berechtigt, eine Aufwandspauschale in H\u00f6he von 500,00 \u20ac zu berechnen.<\/p>\n      <p>Dem Gast bleibt ausdr\u00fccklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.<\/p>\n      <p>Der Betreiber bleibt berechtigt, einen \u00fcber die Aufwandspauschale hinausgehenden Schaden geltend zu machen.<\/p>\n    <\/section>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-9-camping-und-stellplaetze\">\n      <h3>\u00a7 9 Camping- und Stellpl\u00e4tze<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Camping-, Wohnmobil- und Zeltstellpl\u00e4tze d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich entsprechend ihrer jeweiligen Zweckbestimmung sowie den vertraglichen Vereinbarungen genutzt werden.<\/p>\n      <p>Der Betreiber entscheidet \u00fcber die Art der zul\u00e4ssigen Nutzung des jeweiligen Stellplatzes. Ein Anspruch auf die Nutzung eines Stellplatzes f\u00fcr eine andere als die vereinbarte Nutzungsart besteht nicht.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> Auf einem Stellplatz d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich die bei der Buchung angegebenen und vom Betreiber zugelassenen Fahrzeuge, Wohnwagen, Wohnmobile, Zelte oder sonstigen Campingunterk\u00fcnfte aufgestellt werden.<\/p>\n      <p>Der Austausch oder die zus\u00e4tzliche Aufstellung weiterer Fahrzeuge oder Unterk\u00fcnfte bedarf der vorherigen Zustimmung des Betreibers.<\/p>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist je Stellplatz grunds\u00e4tzlich nur ein Wohnmobil, ein Wohnwagen oder ein Hauptzelt zul\u00e4ssig.<\/p>\n      <p>Die Anzahl weiterer Fahrzeuge, Beistellzelte, Pavillons oder sonstiger Aufbauten richtet sich nach der Gr\u00f6\u00dfe des Stellplatzes sowie den betrieblichen Gegebenheiten und bedarf im Zweifel der Zustimmung des Betreibers.<\/p>\n      <p><strong>(4)<\/strong> S\u00e4mtliche Fahrzeuge, Wohnwagen, Wohnmobile, Zelte, Vorzelte, Markisen, Pavillons und sonstige Aufbauten m\u00fcssen sich jederzeit in einem verkehrssicheren, technisch ordnungsgem\u00e4\u00dfen und gepflegten Zustand befinden.<\/p>\n      <p>Nicht zugelassene, besch\u00e4digte, verwahrloste oder offensichtlich nicht mehr gebrauchsf\u00e4hige Fahrzeuge oder Campingunterk\u00fcnfte d\u00fcrfen vom Betreiber zur\u00fcckgewiesen oder deren Entfernung verlangt werden.<\/p>\n      <p><strong>(5)<\/strong> Vorzelte, Sonnensegel, Pavillons, Terrassen, Einfriedungen oder sonstige Aufbauten d\u00fcrfen nur errichtet werden, soweit dies auf dem jeweiligen Stellplatz zul\u00e4ssig ist und \u00f6ffentlich-rechtliche Vorschriften sowie die Platzordnung eingehalten werden.<\/p>\n      <p>Dauerhafte oder fest mit dem Boden verbundene Anlagen bed\u00fcrfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers.<\/p>\n      <p><strong>(6)<\/strong> Die Versorgung mit Strom, Wasser und \u2013 soweit vorhanden \u2013 Abwasser erfolgt ausschlie\u00dflich \u00fcber die hierf\u00fcr vorgesehenen Einrichtungen des Betreibers.<\/p>\n      <p>Der Gast ist verpflichtet, ausschlie\u00dflich technisch geeignete, den geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Anschlussleitungen, Kupplungen und Betriebsmittel zu verwenden.<\/p>\n      <p>Der Betreiber ist berechtigt, offensichtlich ungeeignete oder sicherheitsgef\u00e4hrdende elektrische Anlagen oder Anschl\u00fcsse von der Versorgung auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n      <p><strong>(7)<\/strong> Strom-, Wasser- und Abwasseranschl\u00fcsse d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich bestimmungsgem\u00e4\u00df genutzt werden.<\/p>\n      <p>Insbesondere ist es unzul\u00e4ssig,<\/p>\n      <ul>\n        <li>Versorgungsanschl\u00fcsse eigenm\u00e4chtig zu ver\u00e4ndern,<\/li>\n        <li>mehrere Stellpl\u00e4tze ohne Zustimmung miteinander zu verbinden,<\/li>\n        <li>Strom oder Wasser an Dritte weiterzugeben,<\/li>\n        <li>Messeinrichtungen zu manipulieren oder zu umgehen,<\/li>\n        <li>sowie unzul\u00e4ssige Leitungen oder Provisorien zu errichten.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(8)<\/strong> Der Betrieb von Heizger\u00e4ten, Klimaanlagen, Ladeeinrichtungen f\u00fcr Elektrofahrzeuge oder sonstigen elektrischen Verbrauchern mit hoher Leistungsaufnahme ist nur zul\u00e4ssig, soweit die technische Auslegung des jeweiligen Stromanschlusses dies zul\u00e4sst und der Betreiber keine abweichenden Regelungen getroffen hat.<\/p>\n      <p>Der Betreiber ist berechtigt, aus Gr\u00fcnden der Netzsicherheit einzelne Ger\u00e4te oder Nutzungen zu untersagen oder den Anschlusswert eines Stellplatzes zu begrenzen.<\/p>\n      <p><strong>(9)<\/strong> Der Gast ist verpflichtet, s\u00e4mtliche Versorgungseinrichtungen pfleglich zu behandeln und St\u00f6rungen, Sch\u00e4den oder Undichtigkeiten unverz\u00fcglich dem Betreiber zu melden.<\/p>\n      <p>F\u00fcr Sch\u00e4den, die durch unsachgem\u00e4\u00dfe Nutzung oder nicht zugelassene Anschl\u00fcsse entstehen, haftet der Gast nach den gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n      <p><strong>(10)<\/strong> Der Betreiber ist berechtigt, Strom-, Wasser- oder sonstige Versorgungsleistungen vor\u00fcbergehend zu unterbrechen oder einzuschr\u00e4nken, soweit dies aufgrund von Wartungsarbeiten, Reparaturen, technischen St\u00f6rungen, beh\u00f6rdlichen Anordnungen oder zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.<\/p>\n      <p>Hieraus entstehen dem Gast keine Schadensersatzanspr\u00fcche, sofern der Betreiber die Unterbrechung nicht vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht hat und die Einschr\u00e4nkung auf das notwendige Ma\u00df beschr\u00e4nkt bleibt.<\/p>\n      <p><strong>(11)<\/strong> Die Einzelheiten zur Nutzung der Stellpl\u00e4tze sowie zu Fahrzeugen, Parken, technischen Anschl\u00fcssen und dem Verhalten auf dem Resortgel\u00e4nde ergeben sich erg\u00e4nzend aus der jeweils g\u00fcltigen Platzordnung, die Bestandteil des Beherbergungsvertrages ist.<\/p>\n      <p><strong>(12)<\/strong> Das Laden von Elektrofahrzeugen, Plug-in-Hybridfahrzeugen, E-Bikes, E-Scootern oder sonstigen elektrisch betriebenen Fahrzeugen und Akkus ist ausschlie\u00dflich an den hierf\u00fcr vorgesehenen und vom Betreiber freigegebenen Ladeeinrichtungen oder Stromanschl\u00fcssen zul\u00e4ssig. Der Betreiber ist berechtigt, das Laden an ungeeigneten oder nicht freigegebenen Stromanschl\u00fcssen aus Sicherheitsgr\u00fcnden zu untersagen.<\/p>\n    <\/section>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-10-hausordnung-und-platzordnung\">\n      <h3>\u00a7 10 Hausordnung und Platzordnung<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> F\u00fcr den Aufenthalt im Silbersee Resort gelten neben diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen die jeweils g\u00fcltige Platzordnung sowie gegebenenfalls weitere Haus-, Bade-, Wellness-, Sicherheits- oder Benutzungsordnungen des Betreibers.<\/p>\n      <p>Diese Regelwerke sind Bestandteil des Beherbergungsvertrages und von s\u00e4mtlichen G\u00e4sten, Mitreisenden, Besuchern sowie sonstigen berechtigten Nutzern w\u00e4hrend des gesamten Aufenthalts zu beachten.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> Die jeweils g\u00fcltigen Regelwerke k\u00f6nnen auf der Internetseite des Betreibers eingesehen werden und werden dem Gast auf Wunsch in geeigneter Form zur Verf\u00fcgung gestellt. Mit Abschluss des Beherbergungsvertrages erkennt der Gast deren Geltung an.<\/p>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Der Gast ist verpflichtet, daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass s\u00e4mtliche Mitreisenden, Familienangeh\u00f6rigen, Besucher sowie sonstige von ihm zugelassene Personen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sowie der in Absatz 1 genannten Regelwerke einhalten.<\/p>\n      <p>F\u00fcr Verst\u00f6\u00dfe dieser Personen haftet der Gast wie f\u00fcr eigenes Verhalten, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig.<\/p>\n      <p><strong>(4)<\/strong> Der Betreiber ist berechtigt, die Platzordnung sowie sonstige Benutzungsordnungen aus sachlichen Gr\u00fcnden zu \u00e4ndern oder zu erg\u00e4nzen. Dies gilt insbesondere bei:<\/p>\n      <ul>\n        <li>\u00c4nderungen gesetzlicher oder beh\u00f6rdlicher Vorgaben,<\/li>\n        <li>Anforderungen des Sicherheits- oder Brandschutzes,<\/li>\n        <li>technischen oder organisatorischen \u00c4nderungen,<\/li>\n        <li>Erweiterungen oder \u00c4nderungen des Resortbetriebs,<\/li>\n        <li>sowie zur Gew\u00e4hrleistung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen, sicheren und st\u00f6rungsfreien Betriebs.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>\u00c4nderungen werden dem Gast in geeigneter Weise bekannt gegeben und gelten f\u00fcr bestehende Vertragsverh\u00e4ltnisse nur insoweit, als sie dem Gast unter Ber\u00fccksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar sind.<\/p>\n      <p><strong>(5)<\/strong> Verst\u00f6\u00dft ein Gast erheblich oder wiederholt gegen die Platzordnung, Hausordnung oder sonstige Benutzungsregelungen, ist der Betreiber berechtigt, die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur Wiederherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebs zu ergreifen. Dies umfasst insbesondere Verwarnungen, Nutzungseinschr\u00e4nkungen, den Verweis vom Resortgel\u00e4nde sowie \u2013 bei schwerwiegenden oder wiederholten Pflichtverletzungen \u2013 die au\u00dferordentliche K\u00fcndigung des Beherbergungsvertrages. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Anspr\u00fcche des Betreibers bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n    <\/section>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-11-ruhezeiten\">\n      <h3>\u00a7 11 Ruhezeiten<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Zur Gew\u00e4hrleistung eines angenehmen, sicheren und erholsamen Aufenthalts f\u00fcr alle G\u00e4ste gelten auf dem gesamten Gel\u00e4nde des Silbersee Resorts folgende Ruhezeiten:<\/p>\n      <ul>\n        <li>Nachtruhe: t\u00e4glich von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr<\/li>\n        <li>Mittagsruhe: t\u00e4glich von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>Die Ruhezeiten entsprechen der jeweils g\u00fcltigen Platzordnung. Im Falle einer \u00c4nderung der Platzordnung gelten die dort festgelegten Ruhezeiten.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> W\u00e4hrend der Ruhezeiten sind s\u00e4mtliche Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, die Ruhe, Erholung oder Sicherheit anderer G\u00e4ste zu beeintr\u00e4chtigen. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere:<\/p>\n      <ul>\n        <li>laute Gespr\u00e4che oder sonstiges st\u00f6rendes Verhalten,<\/li>\n        <li>das Abspielen von Musik, Radio, Fernsehern oder sonstigen Tonwiedergabeger\u00e4ten in h\u00f6rbarer Lautst\u00e4rke au\u00dferhalb der Unterkunft oder des Stellplatzes,<\/li>\n        <li>Feiern, Zusammenk\u00fcnfte oder Veranstaltungen mit erh\u00f6hter Ger\u00e4uschentwicklung,<\/li>\n        <li>handwerkliche Arbeiten sowie der Betrieb l\u00e4rmintensiver Ger\u00e4te oder Maschinen,<\/li>\n        <li>das unn\u00f6tige Laufenlassen von Motoren,<\/li>\n        <li>sowie sonstige vermeidbare L\u00e4rmbel\u00e4stigungen.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Auch au\u00dferhalb der festgelegten Ruhezeiten hat sich jeder Gast so zu verhalten, dass andere G\u00e4ste weder gest\u00f6rt, gef\u00e4hrdet noch unzumutbar bel\u00e4stigt werden. Auf gegenseitige R\u00fccksichtnahme ist jederzeit zu achten.<\/p>\n      <p><strong>(4)<\/strong> Eltern, Erziehungsberechtigte sowie sonstige Aufsichtspersonen sind daf\u00fcr verantwortlich, dass auch Kinder und Minderj\u00e4hrige die geltenden Ruhezeiten einhalten und andere G\u00e4ste nicht unzumutbar beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n      <p><strong>(5)<\/strong> Der Gast ist verpflichtet, daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden, Besucher sowie sonstige von ihm zugelassene Personen die Ruhezeiten einhalten. F\u00fcr deren Verhalten haftet der Gast wie f\u00fcr eigenes Verhalten, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig.<\/p>\n      <p><strong>(6)<\/strong> Verst\u00f6\u00dfe gegen die Ruhezeiten stellen einen Versto\u00df gegen diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sowie gegen die Platzordnung dar. Der Betreiber ist berechtigt, bei erheblichen oder wiederholten Verst\u00f6\u00dfen geeignete Ma\u00dfnahmen zu ergreifen. Hierzu z\u00e4hlen insbesondere:<\/p>\n      <ul>\n        <li>m\u00fcndliche oder schriftliche Verwarnungen,<\/li>\n        <li>die Aufforderung zur sofortigen Unterlassung der St\u00f6rung,<\/li>\n        <li>der Verweis st\u00f6render Personen vom Resortgel\u00e4nde,<\/li>\n        <li>die au\u00dferordentliche K\u00fcndigung des Beherbergungsvertrages aus wichtigem Grund,<\/li>\n        <li>sowie die Geltendmachung hierdurch entstandener Sch\u00e4den oder Aufwendungen, soweit hierf\u00fcr die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Anspr\u00fcche des Betreibers bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n    <\/section>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-12-hunde-und-haustiere\">\n      <h3>\u00a7 12 Hunde und Haustiere<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Das Mitbringen von Hunden und sonstigen Haustieren ist grunds\u00e4tzlich nur mit vorheriger Anmeldung und ausdr\u00fccklicher Zustimmung des Betreibers zul\u00e4ssig. Ein Anspruch auf Mitnahme oder Haltung eines Haustieres besteht nicht.<\/p>\n      <p>Der Betreiber ist berechtigt, die Anzahl der mitgef\u00fchrten Tiere je Unterkunft oder Stellplatz zu begrenzen oder die Mitnahme einzelner Tiere aus sachlichen Gr\u00fcnden abzulehnen.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> Hunde sind auf dem gesamten Gel\u00e4nde des Silbersee Resorts grunds\u00e4tzlich an einer geeigneten Leine zu f\u00fchren. Dies gilt insbesondere auf Wegen, Gemeinschaftsfl\u00e4chen, Spielpl\u00e4tzen, Gr\u00fcnanlagen sowie in allen \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Bereichen des Resorts.<\/p>\n      <p>Hiervon ausgenommen sind ausschlie\u00dflich ausdr\u00fccklich als Freilauffl\u00e4chen gekennzeichnete Bereiche, sofern solche vorhanden sind.<\/p>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Hunde d\u00fcrfen andere G\u00e4ste weder gef\u00e4hrden, bel\u00e4stigen noch beeintr\u00e4chtigen. Aggressives Verhalten, dauerhaftes Bellen oder sonstige St\u00f6rungen sind zu vermeiden.<\/p>\n      <p>Der Betreiber ist berechtigt, im Einzelfall geeignete Ma\u00dfnahmen zu treffen oder das betreffende Tier vom Resortgel\u00e4nde auszuschlie\u00dfen, sofern von diesem Gefahren oder erhebliche Beeintr\u00e4chtigungen f\u00fcr andere G\u00e4ste oder den Resortbetrieb ausgehen.<\/p>\n      <p><strong>(4)<\/strong> Verunreinigungen durch Hunde oder sonstige Haustiere sind vom Tierhalter unverz\u00fcglich und vollst\u00e4ndig zu beseitigen.<\/p>\n      <p>Hierf\u00fcr sind geeignete Kotbeutel mitzuf\u00fchren und zu verwenden. Die Entsorgung hat ausschlie\u00dflich \u00fcber die hierf\u00fcr vorgesehenen Abfallbeh\u00e4lter zu erfolgen.<\/p>\n      <p>Kommt der Tierhalter dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Betreiber berechtigt, eine Aufwandspauschale in H\u00f6he von 50,00 \u20ac je Versto\u00df zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Die Geltendmachung eines dar\u00fcber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.<\/p>\n      <p><strong>(5)<\/strong> Tiere d\u00fcrfen nicht unbeaufsichtigt in Unterk\u00fcnften, Fahrzeugen, Wohnwagen, Wohnmobilen, Zelten oder auf Stellpl\u00e4tzen zur\u00fcckgelassen werden, sofern hierdurch Bel\u00e4stigungen, Gefahren oder Sch\u00e4den entstehen k\u00f6nnen.<\/p>\n      <p><strong>(6)<\/strong> Das Betreten von Spielpl\u00e4tzen, Badebereichen, Sanit\u00e4ranlagen sowie sonstigen entsprechend gekennzeichneten Bereichen mit Hunden oder anderen Haustieren ist nur zul\u00e4ssig, soweit dies ausdr\u00fccklich gestattet ist.<\/p>\n      <p>Assistenzhunde im Sinne der gesetzlichen Vorschriften bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n      <p><strong>(7)<\/strong> Der Betreiber ist berechtigt, die Mitnahme bestimmter Hunderassen oder einzelner Tiere abzulehnen, soweit dies aus Gr\u00fcnden der Sicherheit, aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund konkreter Umst\u00e4nde des Einzelfalls erforderlich ist.<\/p>\n      <p>Dies gilt insbesondere f\u00fcr Tiere,<\/p>\n      <ul>\n        <li>von denen eine konkrete Gefahr f\u00fcr Menschen oder andere Tiere ausgeht,<\/li>\n        <li>die bereits durch aggressives Verhalten aufgefallen sind,<\/li>\n        <li>oder deren Haltung gegen gesetzliche Bestimmungen verst\u00f6\u00dft.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>Die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Nieders\u00e4chsischen Hundegesetzes (NHundG), bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n      <p><strong>(8)<\/strong> Der Tierhalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschr\u00e4nkt f\u00fcr s\u00e4mtliche Personen-, Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den, die durch sein Tier verursacht werden.<\/p>\n      <p>Dies gilt insbesondere f\u00fcr Sch\u00e4den an:<\/p>\n      <ul>\n        <li>Mietunterk\u00fcnften,<\/li>\n        <li>Inventar,<\/li>\n        <li>Gr\u00fcnanlagen,<\/li>\n        <li>technischen Einrichtungen,<\/li>\n        <li>Fahrzeugen,<\/li>\n        <li>sowie Eigentum anderer G\u00e4ste oder des Betreibers.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(9)<\/strong> Erforderliche Sonderreinigungen, Desinfektionsma\u00dfnahmen, Reparaturen oder Nutzungsausf\u00e4lle aufgrund von Verschmutzungen oder Sch\u00e4den durch Tiere werden dem Tierhalter nach dem tats\u00e4chlich entstandenen Aufwand in Rechnung gestellt.<\/p>\n      <p><strong>(10)<\/strong> Bei erheblichen oder wiederholten Verst\u00f6\u00dfen gegen die Bestimmungen dieses Paragraphen ist der Betreiber berechtigt,<\/p>\n      <ul>\n        <li>das Tier vom Resortgel\u00e4nde auszuschlie\u00dfen,<\/li>\n        <li>den weiteren Aufenthalt des Tieres zu untersagen,<\/li>\n        <li>den Beherbergungsvertrag au\u00dferordentlich zu k\u00fcndigen,<\/li>\n        <li>sowie den Gast und s\u00e4mtliche Mitreisenden des Resortgel\u00e4ndes zu verweisen.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Anspr\u00fcche des Betreibers bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n    <\/section>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-13-besucher\">\n      <h3>\u00a7 13 Besucher<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Besucher von G\u00e4sten sind grunds\u00e4tzlich willkommen, sofern der ordnungsgem\u00e4\u00dfe Betrieb des Silbersee Resorts, die Sicherheit sowie die berechtigten Interessen anderer G\u00e4ste hierdurch nicht beeintr\u00e4chtigt werden.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> S\u00e4mtliche Besucher sind vom Gast vor Betreten des Resortgel\u00e4ndes anzumelden, soweit der Betreiber hierf\u00fcr ein Anmeldeverfahren vorsieht. Der Betreiber ist berechtigt, die Identit\u00e4t von Besuchern festzustellen sowie den Zutritt vom Abschluss der Anmeldung abh\u00e4ngig zu machen.<\/p>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Der Betreiber ist berechtigt, die Anzahl der Besucher, Besuchszeiten sowie den Zugang zu einzelnen Bereichen des Resorts aus betrieblichen, organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gr\u00fcnden zu beschr\u00e4nken oder im Einzelfall zu untersagen.<\/p>\n      <p><strong>(4)<\/strong> Besucher d\u00fcrfen das Resortgel\u00e4nde ausschlie\u00dflich im Rahmen der f\u00fcr sie geltenden Regelungen nutzen. Sie haben die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, die Platzordnung sowie s\u00e4mtliche weiteren Benutzungsordnungen des Betreibers einzuhalten.<\/p>\n      <p><strong>(5)<\/strong> Besucherfahrzeuge d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich auf den hierf\u00fcr vorgesehenen und freigegebenen Parkfl\u00e4chen abgestellt werden. Das Abstellen von Fahrzeugen auf Stellpl\u00e4tzen, Rettungswegen, Gr\u00fcnfl\u00e4chen oder sonstigen nicht ausdr\u00fccklich freigegebenen Bereichen ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n      <p><strong>(6)<\/strong> F\u00fcr Besucher k\u00f6nnen Parkgeb\u00fchren sowie sonstige Nutzungsentgelte erhoben werden. Es gelten die zum Zeitpunkt der Nutzung jeweils g\u00fcltigen Geb\u00fchren- und Entgelttarife des Betreibers. Diese k\u00f6nnen insbesondere durch Aushang, Preisliste oder Ver\u00f6ffentlichung auf der Internetseite des Betreibers bekannt gemacht werden.<\/p>\n      <p>Ein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz oder eine kostenfreie Parkm\u00f6glichkeit besteht nicht.<\/p>\n      <p><strong>(7)<\/strong> Besucher haben den Anweisungen des Betreibers sowie seiner Mitarbeiter jederzeit Folge zu leisten. Der Betreiber ist berechtigt, Besucher aus sachlichem Grund des Resortgel\u00e4ndes zu verweisen oder ihnen den Zutritt zu verweigern.<\/p>\n      <p><strong>(8)<\/strong> Der Gast ist daf\u00fcr verantwortlich, dass sich seine Besucher ordnungsgem\u00e4\u00df verhalten und s\u00e4mtliche geltenden Regelungen einhalten. Er haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften f\u00fcr alle Sch\u00e4den, Verunreinigungen, St\u00f6rungen und sonstigen Beeintr\u00e4chtigungen, die durch seine Besucher verursacht werden, wie f\u00fcr eigenes Verhalten.<\/p>\n      <p><strong>(9)<\/strong> Der Betreiber haftet f\u00fcr Sch\u00e4den an Fahrzeugen oder sonstigen eingebrachten Sachen von Besuchern ausschlie\u00dflich nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie der Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Die Nutzung der Parkfl\u00e4chen erfolgt auf eigene Gefahr, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig.<\/p>\n      <p><strong>(10)<\/strong> Bei erheblichen oder wiederholten Verst\u00f6\u00dfen von Besuchern gegen diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, die Platzordnung oder sonstige Benutzungsordnungen ist der Betreiber berechtigt,<\/p>\n      <ul>\n        <li>Besucher unverz\u00fcglich des Resortgel\u00e4ndes zu verweisen,<\/li>\n        <li>ein Hausverbot auszusprechen,<\/li>\n        <li>den weiteren Zutritt zu untersagen,<\/li>\n        <li>sowie bei schwerwiegenden Verst\u00f6\u00dfen den Beherbergungsvertrag mit dem Gast au\u00dferordentlich zu k\u00fcndigen.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Anspr\u00fcche des Betreibers bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n    <\/section>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-14-fahrzeuge\">\n      <h3>\u00a7 14 Fahrzeuge<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Auf dem gesamten Gel\u00e4nde des Silbersee Resorts gilt die Stra\u00dfenverkehrsordnung (StVO) entsprechend, soweit diese anwendbar ist und keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.<\/p>\n      <p>Es darf ausschlie\u00dflich mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Schrittgeschwindigkeit entspricht einer Geschwindigkeit von maximal 5 bis 7 km\/h.<\/p>\n      <p>Jeder Fahrzeugf\u00fchrer hat seine Fahrweise jederzeit den \u00f6rtlichen Gegebenheiten sowie dem erh\u00f6hten Schutzbed\u00fcrfnis von Fu\u00dfg\u00e4ngern, insbesondere Kindern, anzupassen.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> Fahrzeuge d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich auf den hierf\u00fcr vorgesehenen oder vom Betreiber zugewiesenen Stell- und Parkfl\u00e4chen abgestellt werden.<\/p>\n      <p>Das Abstellen von Fahrzeugen ist insbesondere untersagt auf:<\/p>\n      <ul>\n        <li>Rettungswegen,<\/li>\n        <li>Feuerwehrzufahrten,<\/li>\n        <li>Gr\u00fcnfl\u00e4chen,<\/li>\n        <li>Gehwegen,<\/li>\n        <li>Zufahrten,<\/li>\n        <li>sowie sonstigen nicht ausdr\u00fccklich freigegebenen Fl\u00e4chen.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>Der Betreiber ist berechtigt, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Halters oder Fahrzeugf\u00fchrers entfernen oder umsetzen zu lassen, sofern dies zur Aufrechterhaltung des ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebs oder aus Sicherheitsgr\u00fcnden erforderlich ist.<\/p>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Die Anzahl der auf einem Stellplatz zul\u00e4ssigen Fahrzeuge richtet sich nach der jeweiligen Buchung sowie den betrieblichen Gegebenheiten. Weitere Fahrzeuge d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich nach vorheriger Zustimmung des Betreibers auf den hierf\u00fcr vorgesehenen Besucher- oder Zusatzparkpl\u00e4tzen abgestellt werden.<\/p>\n      <p>F\u00fcr zus\u00e4tzliche Fahrzeuge oder Parkfl\u00e4chen k\u00f6nnen die jeweils g\u00fcltigen Geb\u00fchren erhoben werden.<\/p>\n      <p><strong>(4)<\/strong> Das Laden von Elektrofahrzeugen, Plug-in-Hybridfahrzeugen, E-Bikes, E-Scootern oder sonstigen elektrisch betriebenen Fahrzeugen und Akkus ist ausschlie\u00dflich an den hierf\u00fcr vorgesehenen und vom Betreiber freigegebenen Ladeeinrichtungen oder ausdr\u00fccklich hierf\u00fcr zugelassenen Stromanschl\u00fcssen zul\u00e4ssig.<\/p>\n      <p>Das Laden \u00fcber gew\u00f6hnliche Campingstromanschl\u00fcsse, Verl\u00e4ngerungskabel, Mehrfachsteckdosen oder sonstige hierf\u00fcr nicht freigegebene Einrichtungen ist aus Sicherheitsgr\u00fcnden untersagt.<\/p>\n      <p>Der Betreiber ist berechtigt, unzul\u00e4ssige Ladevorg\u00e4nge unverz\u00fcglich zu unterbrechen und die Stromversorgung des betreffenden Stellplatzes einzustellen, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.<\/p>\n      <p><strong>(5)<\/strong> Reparatur-, Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten an Fahrzeugen, Wohnmobilen, Wohnwagen oder Anh\u00e4ngern sind auf dem Resortgel\u00e4nde grunds\u00e4tzlich nicht gestattet.<\/p>\n      <p>Hiervon ausgenommen sind lediglich kleinere Ma\u00dfnahmen zur unmittelbaren Wiederherstellung der Verkehrssicherheit oder Betriebsbereitschaft, sofern hierbei keine Umweltgef\u00e4hrdungen, L\u00e4rmbel\u00e4stigungen oder Beeintr\u00e4chtigungen anderer G\u00e4ste entstehen.<\/p>\n      <p><strong>(6)<\/strong> Das Waschen von Fahrzeugen, Wohnmobilen, Wohnwagen, Anh\u00e4ngern oder sonstigen Fahrzeugen auf dem Resortgel\u00e4nde ist untersagt, sofern hierf\u00fcr keine ausdr\u00fccklich ausgewiesenen Bereiche vorhanden sind.<\/p>\n      <p><strong>(7)<\/strong> Das Betanken von Fahrzeugen sowie der Umgang mit Kraftstoffen, \u00d6len oder sonstigen wassergef\u00e4hrdenden Stoffen ist auf dem Resortgel\u00e4nde nur zul\u00e4ssig, soweit dies technisch unvermeidbar und gesetzlich zul\u00e4ssig ist. Verunreinigungen sind unverz\u00fcglich zu beseitigen und dem Betreiber anzuzeigen.<\/p>\n      <p><strong>(8)<\/strong> Fahrzeuge, Wohnmobile, Wohnwagen oder Anh\u00e4nger m\u00fcssen sich jederzeit in einem verkehrssicheren, technisch ordnungsgem\u00e4\u00dfen und betriebssicheren Zustand befinden.<\/p>\n      <p>Nicht zugelassene, stillgelegte, nicht betriebsf\u00e4hige oder offensichtlich verkehrsunsichere Fahrzeuge d\u00fcrfen ohne Zustimmung des Betreibers nicht auf dem Resortgel\u00e4nde abgestellt werden.<\/p>\n      <p><strong>(9)<\/strong> Der Betreiber \u00fcbernimmt keine Bewachung der abgestellten Fahrzeuge. Das Abstellen und Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Betreibers richtet sich ausschlie\u00dflich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n      <p><strong>(10)<\/strong> Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den, Verunreinigungen oder Beeintr\u00e4chtigungen, die durch ihn, seine Mitreisenden oder seine Besucher im Zusammenhang mit Fahrzeugen verursacht werden.<\/p>\n      <p>Hierzu geh\u00f6ren insbesondere Sch\u00e4den an:<\/p>\n      <ul>\n        <li>Stra\u00dfen und Wegen,<\/li>\n        <li>Gr\u00fcnanlagen,<\/li>\n        <li>Versorgungsanlagen,<\/li>\n        <li>Schrankenanlagen,<\/li>\n        <li>Ladeeinrichtungen,<\/li>\n        <li>Geb\u00e4uden,<\/li>\n        <li>sowie am Eigentum anderer G\u00e4ste oder des Betreibers.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(11)<\/strong> Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die Bestimmungen dieses Paragraphen ist der Betreiber berechtigt,<\/p>\n      <ul>\n        <li>Fahrzeuge umsetzen oder entfernen zu lassen,<\/li>\n        <li>die Nutzung einzelner Park- oder Stellfl\u00e4chen zu untersagen,<\/li>\n        <li>Ladevorg\u00e4nge zu unterbrechen,<\/li>\n        <li>den Fahrzeugverkehr auf dem Resortgel\u00e4nde einzuschr\u00e4nken,<\/li>\n        <li>sowie bei erheblichen oder wiederholten Verst\u00f6\u00dfen den Beherbergungsvertrag au\u00dferordentlich zu k\u00fcndigen.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>Die hierdurch entstehenden Kosten sowie weitergehende gesetzliche oder vertragliche Anspr\u00fcche des Betreibers bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n    <\/section>\n  <\/section>\n\n  <section class=\"agb-part\" id=\"teil-c-see-strand-und-freizeitangebote\">\n    <h2>Teil C \u2013 See, Strand und Freizeitangebote<\/h2>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-15-baden-und-nutzung-des-sees\">\n      <h3>\u00a7 15 Baden und Nutzung des Sees<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Die Nutzung des Badebereichs, des Strandes sowie des Silbersees erfolgt grunds\u00e4tzlich auf eigene Gefahr. Der Silbersee ist ein Naturgew\u00e4sser. Der Gast hat sich vor der Nutzung eigenverantwortlich \u00fcber die \u00f6rtlichen Gegebenheiten, Wassertiefe, Sichtverh\u00e4ltnisse, Wetterlage, Str\u00f6mungen, Beschilderungen, Sperrungen und sonstige Sicherheitsvorgaben zu informieren.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> Das Baden ist ausschlie\u00dflich in den hierf\u00fcr freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Bereichen zul\u00e4ssig. Das Betreten oder Nutzen gesperrter, nicht freigegebener oder besonders gekennzeichneter Bereiche ist untersagt.<\/p>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Der Betreiber \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hr f\u00fcr eine jederzeit gefahrlose Nutzung des Badebereichs oder des Sees. Insbesondere k\u00f6nnen sich aus der Beschaffenheit eines Naturgew\u00e4ssers, aus wechselnden Wasserst\u00e4nden, Untiefen, Pflanzenbewuchs, rutschigen Uferbereichen, Steinen, \u00c4sten, Witterungseinfl\u00fcssen, eingeschr\u00e4nkter Sicht, Wasserqualit\u00e4t oder dem Verhalten anderer Nutzer Gefahren ergeben.<\/p>\n      <p><strong>(4)<\/strong> Eine Badeaufsicht wird nur eingesetzt, soweit dies vom Betreiber vorgesehen und vor Ort bekannt gemacht wird. Eine Badeaufsicht besteht ausschlie\u00dflich w\u00e4hrend der jeweils ausdr\u00fccklich ver\u00f6ffentlichten und tats\u00e4chlichen Anwesenheitszeiten der eingesetzten Aufsichtspersonen.<\/p>\n      <p><strong>(5)<\/strong> Auch w\u00e4hrend der Anwesenheit einer Badeaufsicht besteht keine l\u00fcckenlose Einzel\u00fcberwachung s\u00e4mtlicher Badeg\u00e4ste. Die Badeaufsicht entbindet G\u00e4ste, Eltern, Erziehungsberechtigte, Begleitpersonen und sonstige Aufsichtspflichtige nicht von ihrer eigenen Sorgfalts- und Aufsichtspflicht.<\/p>\n      <p><strong>(6)<\/strong> Au\u00dferhalb der bekannt gegebenen Zeiten der Badeaufsicht besteht keine Wasseraufsicht. Die Nutzung des Sees au\u00dferhalb dieser Zeiten erfolgt ausschlie\u00dflich eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr.<\/p>\n      <p><strong>(7)<\/strong> Kinder, Minderj\u00e4hrige, Nichtschwimmer sowie Personen mit eingeschr\u00e4nkter Schwimmf\u00e4higkeit d\u00fcrfen den Badebereich und den See nur unter geeigneter, st\u00e4ndiger und verantwortlicher Aufsicht einer vollj\u00e4hrigen Begleitperson nutzen.<\/p>\n      <p><strong>(8)<\/strong> Eltern, Erziehungsberechtigte und sonstige Aufsichtspersonen sind verpflichtet, Kinder und Minderj\u00e4hrige w\u00e4hrend des gesamten Aufenthalts am See, am Strand und im Wasser aktiv zu beaufsichtigen. Eine \u00dcbertragung dieser Aufsichtspflicht auf den Betreiber oder auf eine etwaig anwesende Badeaufsicht erfolgt nicht.<\/p>\n      <p><strong>(9)<\/strong> Das Baden ist untersagt:<\/p>\n      <ul>\n        <li>bei Gewitter, Sturm, Starkregen oder sonstigen gef\u00e4hrlichen Wetterlagen,<\/li>\n        <li>bei beh\u00f6rdlichen oder betrieblichen Sperrungen,<\/li>\n        <li>au\u00dferhalb der freigegebenen Badebereiche,<\/li>\n        <li>bei Dunkelheit, soweit keine ausdr\u00fcckliche Freigabe erfolgt,<\/li>\n        <li>unter erheblichem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln,<\/li>\n        <li>bei gesundheitlichen Einschr\u00e4nkungen, die eine sichere Nutzung des Gew\u00e4ssers gef\u00e4hrden k\u00f6nnen.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(10)<\/strong> Spr\u00fcnge ins Wasser sind nur an ausdr\u00fccklich hierf\u00fcr freigegebenen Stellen zul\u00e4ssig. Das Springen von Stegen, Uferbefestigungen, B\u00f6schungen, B\u00e4umen, Anlagen, Spielger\u00e4ten, Booten oder sonstigen nicht freigegebenen Stellen ist untersagt.<\/p>\n      <p><strong>(11)<\/strong> Das Mitbringen und Nutzen eigener Wassersportger\u00e4te, insbesondere SUP-Boards, Schlauchboote, Kajaks, Kanus, Luftmatratzen, Schwimminseln, Segel- oder Elektroboote, ist nur zul\u00e4ssig, sofern der Betreiber dies ausdr\u00fccklich gestattet hat und keine beh\u00f6rdlichen, sicherheitsrelevanten oder naturschutzrechtlichen Gr\u00fcnde entgegenstehen.<\/p>\n      <p><strong>(12)<\/strong> Motorisierte Wasserfahrzeuge, Fahrzeuge mit Verbrennungsantrieb sowie sonstige Ger\u00e4te, die geeignet sind, andere G\u00e4ste zu gef\u00e4hrden, den Badebetrieb zu beeintr\u00e4chtigen oder das Gew\u00e4sser zu verschmutzen, sind untersagt, sofern der Betreiber keine ausdr\u00fcckliche Ausnahme genehmigt hat.<\/p>\n      <p><strong>(13)<\/strong> Die Nutzung von Wassersportger\u00e4ten erfolgt ausschlie\u00dflich auf eigene Gefahr. Der Nutzer ist f\u00fcr die Verkehrssicherheit, Eignung und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verwendung seines Ger\u00e4ts selbst verantwortlich. Der Betreiber \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr mitgebrachte Wassersportger\u00e4te, deren Nutzung oder daraus entstehende Sch\u00e4den, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig.<\/p>\n      <p><strong>(14)<\/strong> Den Anweisungen des Betreibers, seiner Mitarbeiter, der Badeaufsicht sowie sonstiger beauftragter Personen ist jederzeit Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere bei Gefahrenlagen, \u00dcberf\u00fcllung, Wetterumschw\u00fcngen, Rettungseins\u00e4tzen, technischen St\u00f6rungen, Wasserverunreinigungen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Umst\u00e4nden.<\/p>\n      <p><strong>(15)<\/strong> Der Betreiber ist berechtigt, den Badebereich, den Strand, einzelne Wasserfl\u00e4chen oder den gesamten See aus sachlichen Gr\u00fcnden vor\u00fcbergehend oder dauerhaft zu sperren oder die Nutzung einzuschr\u00e4nken. Dies gilt insbesondere bei:<\/p>\n      <ul>\n        <li>Gewitter, Sturm, Unwetter oder sonstigen Wettergefahren,<\/li>\n        <li>schlechter Sicht oder Dunkelheit,<\/li>\n        <li>beh\u00f6rdlichen Anordnungen,<\/li>\n        <li>hygienischen oder wasserqualit\u00e4tsbezogenen Gr\u00fcnden,<\/li>\n        <li>Verdacht auf Verunreinigungen,<\/li>\n        <li>Blaualgen, Algenbildung oder sonstigen nat\u00fcrlichen Beeintr\u00e4chtigungen,<\/li>\n        <li>Rettungs- oder Polizeieins\u00e4tzen,<\/li>\n        <li>\u00dcberf\u00fcllung,<\/li>\n        <li>Bau-, Pflege- oder Sicherungsma\u00dfnahmen,<\/li>\n        <li>sonstigen Gefahren f\u00fcr G\u00e4ste, Mitarbeiter oder Dritte.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(16)<\/strong> Witterungsbedingte, sicherheitsbedingte, beh\u00f6rdliche oder organisatorische Einschr\u00e4nkungen der Nutzung des Sees, des Badebereichs oder des Strandes begr\u00fcnden keinen Anspruch auf Minderung, Schadensersatz, kostenfreie Stornierung oder sonstige Erstattung, sofern die gebuchte Unterkunft oder der gebuchte Stellplatz weiterhin nutzbar bleibt und der Betreiber die Einschr\u00e4nkung nicht zu vertreten hat.<\/p>\n      <p><strong>(17)<\/strong> Der Gast ist verpflichtet, den Badebereich, den Strand und den See r\u00fccksichtsvoll, sauber und sicher zu nutzen. Glasflaschen, zerbrechliche Gegenst\u00e4nde, offene Feuer, Grillen au\u00dferhalb freigegebener Bereiche sowie das Einbringen von M\u00fcll, Chemikalien, \u00d6len, Seifen oder sonstigen Verunreinigungen in das Gew\u00e4sser sind untersagt.<\/p>\n      <p><strong>(18)<\/strong> Tiere d\u00fcrfen den Badebereich und den See nur nutzen, soweit dies ausdr\u00fccklich durch Beschilderung oder durch den Betreiber gestattet ist. Im \u00dcbrigen gelten die Regelungen zu Hunden und Haustieren sowie die Platzordnung.<\/p>\n      <p><strong>(19)<\/strong> Der Betreiber haftet f\u00fcr Sch\u00e4den im Zusammenhang mit der Nutzung des Badebereichs, des Strandes und des Sees nur nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Eine Haftung f\u00fcr naturtypische Risiken, eigenverantwortliches Verhalten des Gastes, Verst\u00f6\u00dfe gegen Sicherheitsregeln, Missachtung von Beschilderungen oder Anweisungen sowie f\u00fcr das Verhalten anderer G\u00e4ste ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig.<\/p>\n      <p><strong>(20)<\/strong> Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die vorstehenden Bestimmungen ist der Betreiber berechtigt, die Nutzung des Badebereichs oder des Sees zu untersagen, den Gast vom Badebereich oder Resortgel\u00e4nde zu verweisen und bei erheblichen oder wiederholten Verst\u00f6\u00dfen den Beherbergungsvertrag au\u00dferordentlich zu k\u00fcndigen. Weitergehende Anspr\u00fcche des Betreibers bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n    <\/section>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-16-spielplaetze\">\n      <h3>\u00a7 16 Spielpl\u00e4tze<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Die Nutzung der Spielpl\u00e4tze, Spielger\u00e4te und sonstigen Kinder- und Freizeitbereiche des Silbersee Resorts erfolgt grunds\u00e4tzlich auf eigene Gefahr und nur im Rahmen der jeweiligen Zweckbestimmung.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> Spielpl\u00e4tze und Spielger\u00e4te d\u00fcrfen nur von Personen genutzt werden, f\u00fcr die sie nach Art, Gr\u00f6\u00dfe, Altersempfehlung und Beschilderung bestimmt sind. Vor Ort angebrachte Hinweise, Altersangaben, Nutzungsvorgaben und Sperrungen sind zu beachten.<\/p>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Eltern, Erziehungsberechtigte und sonstige Aufsichtspersonen sind verpflichtet, Kinder und Minderj\u00e4hrige w\u00e4hrend der Nutzung der Spielpl\u00e4tze und Spielger\u00e4te eigenverantwortlich und angemessen zu beaufsichtigen.<\/p>\n      <p>Eine \u00dcbernahme der Aufsichtspflicht durch den Betreiber findet nicht statt.<\/p>\n      <p><strong>(4)<\/strong> Die Nutzung der Spielpl\u00e4tze ist nur bei geeigneten Witterungs- und Lichtverh\u00e4ltnissen zul\u00e4ssig. Bei Dunkelheit, Gewitter, Sturm, Gl\u00e4tte, starkem Regen oder sonstigen gef\u00e4hrlichen Bedingungen kann die Nutzung untersagt oder eingeschr\u00e4nkt werden.<\/p>\n      <p><strong>(5)<\/strong> Der Betreiber ist berechtigt, Spielpl\u00e4tze, Spielger\u00e4te oder einzelne Freizeitbereiche aus Sicherheits-, Wartungs-, Reinigungs-, Reparatur- oder Organisationsgr\u00fcnden vor\u00fcbergehend zu sperren oder deren Nutzung einzuschr\u00e4nken.<\/p>\n      <p><strong>(6)<\/strong> Gesperrte Spielger\u00e4te oder abgesperrte Bereiche d\u00fcrfen nicht betreten oder genutzt werden. Absperrungen, Warnhinweise und Anweisungen des Betreibers sind zwingend zu beachten.<\/p>\n      <p><strong>(7)<\/strong> Spielger\u00e4te sind pfleglich und bestimmungsgem\u00e4\u00df zu nutzen. Untersagt sind insbesondere:<\/p>\n      <ul>\n        <li>mutwillige Besch\u00e4digungen,<\/li>\n        <li>gef\u00e4hrliches Verhalten,<\/li>\n        <li>Klettern au\u00dferhalb vorgesehener Bereiche,<\/li>\n        <li>Schubsen, Dr\u00e4ngeln oder Werfen von Gegenst\u00e4nden,<\/li>\n        <li>Nutzung durch ungeeignete Personen,<\/li>\n        <li>Nutzung mit Fahrr\u00e4dern, Rollern, Skateboards oder \u00e4hnlichen Fahrzeugen, soweit dies nicht ausdr\u00fccklich erlaubt ist.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(8)<\/strong> Der Betreiber haftet f\u00fcr Sch\u00e4den im Zusammenhang mit der Nutzung von Spielpl\u00e4tzen und Spielger\u00e4ten nur nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Eine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den aufgrund unsachgem\u00e4\u00dfer Nutzung, fehlender Beaufsichtigung, Missachtung von Hinweisen oder eigenverantwortlichem Fehlverhalten ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig.<\/p>\n      <p><strong>(9)<\/strong> Sch\u00e4den, M\u00e4ngel oder Gefahren an Spielger\u00e4ten oder Spielbereichen sind dem Betreiber unverz\u00fcglich zu melden. Die weitere Nutzung erkennbar besch\u00e4digter oder unsicherer Spielger\u00e4te ist untersagt.<\/p>\n      <p><strong>(10)<\/strong> Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die vorstehenden Regelungen ist der Betreiber berechtigt, die Nutzung der Spielpl\u00e4tze oder Spielger\u00e4te zu untersagen, Personen vom jeweiligen Bereich zu verweisen und bei erheblichen oder wiederholten Verst\u00f6\u00dfen weitere Ma\u00dfnahmen nach diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und der Platzordnung zu ergreifen.<\/p>\n    <\/section>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-17-adventure-golf\">\n      <h3>\u00a7 17 Adventure Golf<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Die Adventure-Golf-Anlage des Silbersee Resorts dient ausschlie\u00dflich der Freizeit- und Erholungsnutzung. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr und ausschlie\u00dflich w\u00e4hrend der vom Betreiber bekannt gegebenen \u00d6ffnungs- und Betriebszeiten.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> Die Nutzung der Anlage ist nur mit den vom Betreiber bereitgestellten oder ausdr\u00fccklich zugelassenen Spielger\u00e4ten gestattet. Eigene Schl\u00e4ger, B\u00e4lle oder sonstige Spielger\u00e4te d\u00fcrfen nur mit vorheriger Zustimmung des Betreibers verwendet werden.<\/p>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Die Adventure-Golf-Anlage ist pfleglich und ausschlie\u00dflich entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu nutzen. S\u00e4mtliche Einrichtungen, Hindernisse, Spielfl\u00e4chen, Wege, Br\u00fccken, Dekorationen und technischen Anlagen sind sorgf\u00e4ltig zu behandeln.<\/p>\n      <p><strong>(4)<\/strong> Aus Sicherheitsgr\u00fcnden ist insbesondere untersagt:<\/p>\n      <ul>\n        <li>das Betreten oder \u00dcberklettern von Hindernissen oder Dekorationselementen,<\/li>\n        <li>das Schlagen von Golfb\u00e4llen au\u00dferhalb der vorgesehenen Bahnen,<\/li>\n        <li>das Werfen von Schl\u00e4gern, B\u00e4llen oder sonstigen Gegenst\u00e4nden,<\/li>\n        <li>mutwillige Besch\u00e4digungen oder Manipulationen an der Anlage,<\/li>\n        <li>das Mitf\u00fchren oder Benutzen von Fahrzeugen, Fahrr\u00e4dern, Rollern oder \u00e4hnlichen Fortbewegungsmitteln auf der Spielfl\u00e4che,<\/li>\n        <li>sowie jedes Verhalten, das andere G\u00e4ste gef\u00e4hrden oder den Spielbetrieb beeintr\u00e4chtigen kann.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(5)<\/strong> Kinder unter 12 Jahren d\u00fcrfen die Adventure-Golf-Anlage nur in Begleitung und unter st\u00e4ndiger Aufsicht einer vollj\u00e4hrigen Begleitperson nutzen. Eltern, Erziehungsberechtigte und sonstige Aufsichtspersonen bleiben w\u00e4hrend der gesamten Nutzung f\u00fcr die Beaufsichtigung verantwortlich.<\/p>\n      <p><strong>(6)<\/strong> Der Betreiber ist berechtigt, den Spielbetrieb aus Sicherheitsgr\u00fcnden, insbesondere bei Gewitter, Sturm, Starkregen, Gl\u00e4tte, technischen St\u00f6rungen, Wartungsarbeiten oder sonstigen Gefahrenlagen, vor\u00fcbergehend einzuschr\u00e4nken oder vollst\u00e4ndig einzustellen.<\/p>\n      <p>Hieraus entstehen dem Gast keine Anspr\u00fcche auf Schadensersatz oder sonstige Entsch\u00e4digungen. Bereits gezahlte Nutzungsentgelte werden ausschlie\u00dflich nach Ma\u00dfgabe der jeweils geltenden Nutzungsbedingungen erstattet.<\/p>\n      <p><strong>(7)<\/strong> Der Betreiber haftet f\u00fcr Sch\u00e4den im Zusammenhang mit der Nutzung der Adventure-Golf-Anlage ausschlie\u00dflich nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie der Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n      <p>Eine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die insbesondere entstehen durch:<\/p>\n      <ul>\n        <li>unsachgem\u00e4\u00dfe Nutzung der Anlage,<\/li>\n        <li>Missachtung von Hinweisen oder Anweisungen,<\/li>\n        <li>eigenverantwortliches Verhalten,<\/li>\n        <li>mangelnde Beaufsichtigung von Kindern,<\/li>\n        <li>das Verhalten anderer G\u00e4ste,<\/li>\n        <li>oder durch typische, mit der Nutzung einer Adventure-Golf-Anlage verbundene Risiken,<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig.<\/p>\n      <p><strong>(8)<\/strong> Jeder Nutzer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften f\u00fcr s\u00e4mtliche von ihm verursachten Sch\u00e4den an der Adventure-Golf-Anlage, an Spielger\u00e4ten, Einrichtungen, Bepflanzungen oder sonstigem Eigentum des Betreibers.<\/p>\n      <p>Besch\u00e4digungen sind dem Betreiber unverz\u00fcglich anzuzeigen.<\/p>\n      <p><strong>(9)<\/strong> Mutwillige oder grob fahrl\u00e4ssig verursachte Besch\u00e4digungen werden dem Verursacher in voller H\u00f6he der Reparatur-, Wiederbeschaffungs- und Folgekosten in Rechnung gestellt. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere auch notwendige Sperrungen einzelner Bahnen, Nutzungsausf\u00e4lle, zus\u00e4tzlicher Personalaufwand sowie erforderliche Reinigungs- oder Instandsetzungsma\u00dfnahmen.<\/p>\n      <p><strong>(10)<\/strong> Den Anweisungen des Betreibers sowie seiner Mitarbeiter ist jederzeit Folge zu leisten. Der Betreiber ist berechtigt, Personen, die gegen diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, die Platzordnung oder sonstige Sicherheitsbestimmungen versto\u00dfen oder den Spielbetrieb erheblich st\u00f6ren, ohne Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises von der weiteren Nutzung auszuschlie\u00dfen und des Gel\u00e4ndes zu verweisen.<\/p>\n      <p><strong>(11)<\/strong> Das gewerbliche Fotografieren, Filmen oder die Nutzung der Adventure-Golf-Anlage f\u00fcr Werbe-, Film-, Streaming-, Social-Media- oder sonstige kommerzielle Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers. Dies gilt auch f\u00fcr Veranstaltungen, Turniere oder sonstige organisierte Gruppenveranstaltungen, soweit diese \u00fcber den gew\u00f6hnlichen Freizeitbetrieb hinausgehen.<\/p>\n    <\/section>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-18-sauna-whirlpool-und-wellnesseinrichtungen\">\n      <h3>\u00a7 18 Sauna, Whirlpool und Wellnesseinrichtungen<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Die Nutzung von Saunen, Whirlpools sowie sonstigen Wellness- und Spa-Einrichtungen des Silbersee Resorts erfolgt ausschlie\u00dflich auf eigene Gefahr und nach Ma\u00dfgabe dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sowie der jeweiligen Benutzungshinweise des Betreibers.<\/p>\n      <p>Die Nutzung setzt voraus, dass der Gast gesundheitlich hierzu in der Lage ist. Der Betreiber \u00fcbernimmt keine medizinische Beratung oder \u00dcberwachung.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> Jeder Gast ist verpflichtet, seinen Gesundheitszustand eigenverantwortlich zu beurteilen. Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Epilepsie, offenen Wunden, ansteckenden Krankheiten, Schwangerschaften mit \u00e4rztlichen Einschr\u00e4nkungen oder sonstigen gesundheitlichen Risiken wird empfohlen, vor der Nutzung \u00e4rztlichen Rat einzuholen.<\/p>\n      <p>Die Nutzung erfolgt ausschlie\u00dflich auf eigene Verantwortung.<\/p>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren d\u00fcrfen Sauna- und Whirlpoolanlagen nur in Begleitung sowie unter st\u00e4ndiger Aufsicht einer vollj\u00e4hrigen und verantwortlichen Begleitperson nutzen.<\/p>\n      <p>Die Aufsichtspflicht verbleibt jederzeit bei den Eltern oder sonstigen Aufsichtspersonen. Eine \u00dcbernahme der Aufsichtspflicht durch den Betreiber findet nicht statt.<\/p>\n      <p><strong>(4)<\/strong> Vor der Nutzung des Whirlpools ist aus hygienischen Gr\u00fcnden zu duschen. Die Nutzung der Sauna und des Whirlpools hat ausschlie\u00dflich in sauberem und hygienisch einwandfreiem Zustand zu erfolgen.<\/p>\n      <p>Insbesondere ist untersagt:<\/p>\n      <ul>\n        <li>die Nutzung bei ansteckenden Krankheiten,<\/li>\n        <li>das Einbringen von Seifen, Shampoos, Badezus\u00e4tzen, \u00d6len oder Chemikalien,<\/li>\n        <li>das Mitf\u00fchren von Glasflaschen oder Glasbeh\u00e4ltern,<\/li>\n        <li>das Essen im Whirlpool oder in der Sauna,<\/li>\n        <li>das Mitf\u00fchren von Haustieren.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(5)<\/strong> Die Nutzung der Sauna oder des Whirlpools unter erheblichem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln ist untersagt.<\/p>\n      <p>Der Betreiber ist berechtigt, Personen, bei denen der Verdacht einer alkohol- oder drogenbedingten Beeintr\u00e4chtigung besteht, die Nutzung der Wellnesseinrichtungen zu untersagen.<\/p>\n      <p><strong>(6)<\/strong> Die Temperatur der Sauna sowie des Whirlpools wird vom Betreiber entsprechend den technischen und hygienischen Anforderungen eingestellt.<\/p>\n      <p>Ein Anspruch auf eine bestimmte Wasser- oder Raumtemperatur besteht nicht.<\/p>\n      <p>Der Gast darf keinerlei Ver\u00e4nderungen an Steuerungen, Reglern, Heizungen, Pumpen oder sonstigen technischen Einrichtungen vornehmen.<\/p>\n      <p>Insbesondere ist es untersagt,<\/p>\n      <ul>\n        <li>Temperaturgrenzen zu ver\u00e4ndern,<\/li>\n        <li>Sicherheitseinrichtungen au\u00dfer Betrieb zu setzen,<\/li>\n        <li>technische Anlagen zu manipulieren,<\/li>\n        <li>eigenm\u00e4chtig Wasser nachzuf\u00fcllen oder abzulassen,<\/li>\n        <li>chemische Zus\u00e4tze einzubringen,<\/li>\n        <li>oder sonstige Eingriffe in die technischen Einrichtungen vorzunehmen.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(7)<\/strong> Sauna, Whirlpool und s\u00e4mtliche Wellnessanlagen sind pfleglich zu behandeln.<\/p>\n      <p>Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den, die durch unsachgem\u00e4\u00dfe Nutzung, Bedienungsfehler, vors\u00e4tzliches oder fahrl\u00e4ssiges Verhalten oder Verst\u00f6\u00dfe gegen diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen entstehen.<\/p>\n      <p>Hierzu geh\u00f6ren insbesondere Sch\u00e4den an:<\/p>\n      <ul>\n        <li>Heiz- und Filteranlagen,<\/li>\n        <li>Pumpen,<\/li>\n        <li>Steuerungen,<\/li>\n        <li>Wasseraufbereitungsanlagen,<\/li>\n        <li>Saunatechnik,<\/li>\n        <li>Mobiliar,<\/li>\n        <li>Verglasungen,<\/li>\n        <li>Holzverkleidungen,<\/li>\n        <li>sowie s\u00e4mtlichen technischen Einrichtungen.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(8)<\/strong> Festgestellte Besch\u00e4digungen, Funktionsst\u00f6rungen oder au\u00dfergew\u00f6hnliche Betriebszust\u00e4nde sind dem Betreiber unverz\u00fcglich mitzuteilen. Die weitere Nutzung offensichtlich besch\u00e4digter oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df funktionierender Anlagen ist untersagt.<\/p>\n      <p><strong>(9)<\/strong> Der Betreiber ist berechtigt, Wellnesseinrichtungen aus Sicherheits-, Hygiene-, Wartungs-, Reparatur- oder technischen Gr\u00fcnden jederzeit vor\u00fcbergehend au\u00dfer Betrieb zu nehmen oder die Nutzung einzuschr\u00e4nken.<\/p>\n      <p>Hieraus entstehen dem Gast keine Anspr\u00fcche auf Schadensersatz, Minderung oder sonstige Entsch\u00e4digungen, sofern die Einschr\u00e4nkung nur vor\u00fcbergehend erfolgt und der Betreiber sie nicht vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht hat.<\/p>\n      <p><strong>(10)<\/strong> Die Nutzung erfolgt unter Beachtung der allgemein anerkannten Sicherheitsregeln. Insbesondere ist untersagt:<\/p>\n      <ul>\n        <li>in den Whirlpool zu springen,<\/li>\n        <li>auf Einbauten oder Umrandungen zu klettern,<\/li>\n        <li>Rettungs- oder Sicherheitseinrichtungen zu entfernen oder zu ver\u00e4ndern,<\/li>\n        <li>elektrische Ger\u00e4te im oder unmittelbar am Whirlpool oder der Sauna zu benutzen,<\/li>\n        <li>sowie jede Nutzung, die geeignet ist, Personen zu gef\u00e4hrden oder die Anlagen zu besch\u00e4digen.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(11)<\/strong> Der Betreiber haftet f\u00fcr Sch\u00e4den im Zusammenhang mit der Nutzung der Sauna oder des Whirlpools ausschlie\u00dflich nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie der Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n      <p>Eine Haftung f\u00fcr gesundheitliche Beeintr\u00e4chtigungen oder Unf\u00e4lle, die insbesondere auf<\/p>\n      <ul>\n        <li>einer \u00dcbersch\u00e4tzung der eigenen k\u00f6rperlichen Leistungsf\u00e4higkeit,<\/li>\n        <li>gesundheitlichen Vorerkrankungen,<\/li>\n        <li>Missachtung der Benutzungshinweise,<\/li>\n        <li>mangelnder Beaufsichtigung von Kindern,<\/li>\n        <li>alkohol- oder drogenbedingter Beeintr\u00e4chtigung,<\/li>\n        <li>oder einer unsachgem\u00e4\u00dfen Nutzung<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>beruhen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig.<\/p>\n      <p><strong>(12)<\/strong> Bei erheblichen oder wiederholten Verst\u00f6\u00dfen gegen die Bestimmungen dieses Paragraphen ist der Betreiber berechtigt,<\/p>\n      <ul>\n        <li>die Nutzung der Wellnesseinrichtungen unverz\u00fcglich zu untersagen,<\/li>\n        <li>den Zugang zu Sauna und Whirlpool zu sperren,<\/li>\n        <li>den Beherbergungsvertrag au\u00dferordentlich zu k\u00fcndigen,<\/li>\n        <li>sowie Schadensersatz und Ersatz s\u00e4mtlicher hierdurch entstandener Aufwendungen zu verlangen.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Anspr\u00fcche des Betreibers bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n    <\/section>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-19-grillen-feuerstellen-und-brandschutz\">\n      <h3>\u00a7 19 Grillen, Feuerstellen und Brandschutz<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Aus Gr\u00fcnden des Brand-, Umwelt- und Personenschutzes ist das Grillen sowie das Entz\u00fcnden von Feuer auf dem Gel\u00e4nde des Silbersee Resorts ausschlie\u00dflich nach Ma\u00dfgabe der nachfolgenden Bestimmungen zul\u00e4ssig.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> Das Grillen ist grunds\u00e4tzlich ausschlie\u00dflich mit technisch einwandfreien Gasgrills gestattet.<\/p>\n      <p>Holzkohlegrills, Einweggrills, Pelletgrills, Holzgrills, Smoker oder sonstige Grillger\u00e4te mit offener Glut sind nicht zul\u00e4ssig, sofern der Betreiber hierf\u00fcr keine ausdr\u00fcckliche Ausnahme oder einen besonders gekennzeichneten Bereich freigegeben hat.<\/p>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Offene Feuerstellen, Lagerfeuer, Feuerk\u00f6rbe, Feuerschalen, Schwedenfeuer oder vergleichbare Feuer d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich an den vom Betreiber ausdr\u00fccklich hierf\u00fcr freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Feuerstellen betrieben werden.<\/p>\n      <p>Ein Anspruch auf die Nutzung einer Feuerstelle besteht nicht.<\/p>\n      <p><strong>(4)<\/strong> Das Entz\u00fcnden von Feuer au\u00dferhalb der ausdr\u00fccklich freigegebenen Feuerstellen ist auf dem gesamten Resortgel\u00e4nde untersagt.<\/p>\n      <p>Dies gilt insbesondere f\u00fcr:<\/p>\n      <ul>\n        <li>Stellpl\u00e4tze,<\/li>\n        <li>Terrassen,<\/li>\n        <li>Gr\u00fcnfl\u00e4chen,<\/li>\n        <li>Strandbereiche,<\/li>\n        <li>Wald- und Uferbereiche,<\/li>\n        <li>Parkpl\u00e4tze,<\/li>\n        <li>Wege,<\/li>\n        <li>sowie s\u00e4mtliche sonstigen nicht ausdr\u00fccklich freigegebenen Fl\u00e4chen.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(5)<\/strong> Gasgrills d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich<\/p>\n      <ul>\n        <li>auf den hierf\u00fcr vom Betreiber freigegebenen Stellpl\u00e4tzen,<\/li>\n        <li>auf den Terrassen der Mietunterk\u00fcnfte,<\/li>\n        <li>oder auf ausdr\u00fccklich ausgewiesenen Grillbereichen<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>betrieben werden.<\/p>\n      <p>Der Betreiber ist berechtigt, einzelne Bereiche jederzeit aus Sicherheitsgr\u00fcnden f\u00fcr das Grillen oder offene Feuer zu sperren.<\/p>\n      <p><strong>(6)<\/strong> Es d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich technisch einwandfreie Gasgrills verwendet werden, die den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.<\/p>\n      <p>Der Betreiber ist berechtigt, den Betrieb offensichtlich besch\u00e4digter oder unsicherer Grillger\u00e4te jederzeit zu untersagen.<\/p>\n      <p><strong>(7)<\/strong> Der Gast ist verpflichtet, sich vor jeder Benutzung von der Betriebssicherheit seines Grillger\u00e4tes sowie der angeschlossenen Gasflaschen, Druckminderer, Schl\u00e4uche und Sicherheitseinrichtungen zu \u00fcberzeugen.<\/p>\n      <p>Der Betreiber \u00fcbernimmt keine Pr\u00fcfung privater Grillger\u00e4te und keine Verantwortung f\u00fcr deren technischen Zustand.<\/p>\n      <p><strong>(8)<\/strong> Grillger\u00e4te sowie freigegebene Feuerstellen d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich unter st\u00e4ndiger Aufsicht betrieben werden.<\/p>\n      <p>Nach Beendigung der Nutzung ist sicherzustellen, dass s\u00e4mtliche Flammen und Glut vollst\u00e4ndig gel\u00f6scht und keine Brandgefahr mehr besteht.<\/p>\n      <p><strong>(9)<\/strong> Bei erh\u00f6hter Waldbrandgefahr, beh\u00f6rdlichen Anordnungen, Sturm, Trockenheit oder sonstigen sicherheitsrelevanten Umst\u00e4nden ist der Betreiber berechtigt, das Grillen sowie s\u00e4mtliche offenen Feuer \u2013 auch an grunds\u00e4tzlich freigegebenen Feuerstellen \u2013 jederzeit vor\u00fcbergehend oder vollst\u00e4ndig zu untersagen.<\/p>\n      <p>Den Anweisungen des Betreibers sowie seiner Mitarbeiter ist unverz\u00fcglich Folge zu leisten.<\/p>\n      <p><strong>(10)<\/strong> Das Verbrennen von Abf\u00e4llen, Gartenabf\u00e4llen, Papier, Kartonagen, Verpackungen oder sonstigen Gegenst\u00e4nden ist auf dem gesamten Resortgel\u00e4nde untersagt.<\/p>\n      <p><strong>(11)<\/strong> Gasflaschen d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie den Herstellervorgaben betrieben und gelagert werden.<\/p>\n      <p>Besch\u00e4digte, undichte oder offensichtlich nicht betriebssichere Gasanlagen d\u00fcrfen nicht verwendet werden.<\/p>\n      <p><strong>(12)<\/strong> Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den, die durch ihn, seine Mitreisenden, Besucher oder die von ihnen verwendeten Grillger\u00e4te oder Feuerstellen verursacht werden.<\/p>\n      <p>Hierzu z\u00e4hlen insbesondere Sch\u00e4den an Geb\u00e4uden, Mietunterk\u00fcnften, Stellpl\u00e4tzen, technischen Einrichtungen, B\u00e4umen, Gr\u00fcnanlagen sowie am Eigentum anderer G\u00e4ste oder des Betreibers.<\/p>\n      <p><strong>(13)<\/strong> Entstehen dem Betreiber aufgrund eines Versto\u00dfes gegen diesen Paragraphen zus\u00e4tzliche Kosten oder Aufwendungen, insbesondere durch Feuerwehreins\u00e4tze, Sicherheitsma\u00dfnahmen, Reparaturen, Reinigungsarbeiten, Betriebsunterbrechungen oder Nutzungsausf\u00e4lle, sind diese vom Gast nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.<\/p>\n      <p><strong>(14)<\/strong> Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die Bestimmungen dieses Paragraphen ist der Betreiber berechtigt,<\/p>\n      <ul>\n        <li>den Grill- oder Feuerbetrieb sofort zu untersagen,<\/li>\n        <li>die Entfernung des Grillger\u00e4tes zu verlangen,<\/li>\n        <li>Personen vom Resortgel\u00e4nde zu verweisen,<\/li>\n        <li>sowie bei erheblichen oder wiederholten Verst\u00f6\u00dfen den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu k\u00fcndigen.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Anspr\u00fcche des Betreibers bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n    <\/section>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-20-drohnen-und-unbemannte-luftfahrtsysteme\">\n      <h3>\u00a7 20 Drohnen und unbemannte Luftfahrtsysteme<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Das Starten, Landen sowie der Betrieb von Drohnen und sonstigen unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) auf dem gesamten Gel\u00e4nde des Silbersee Resorts ist grunds\u00e4tzlich untersagt.<\/p>\n      <p>Dies gilt unabh\u00e4ngig von Gewicht, Gr\u00f6\u00dfe, Kamerafunktion oder einer vorhandenen beh\u00f6rdlichen Erlaubnis des Drohnenbetreibers.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> Ausnahmen sind ausschlie\u00dflich nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Betreibers zul\u00e4ssig.<\/p>\n      <p>Ein Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung besteht nicht.<\/p>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Eine Genehmigung kann insbesondere versagt oder widerrufen werden, wenn<\/p>\n      <ul>\n        <li>die Privatsph\u00e4re anderer G\u00e4ste beeintr\u00e4chtigt werden k\u00f6nnte,<\/li>\n        <li>Sicherheitsinteressen des Resortbetriebs entgegenstehen,<\/li>\n        <li>Tiere oder die nat\u00fcrliche Umgebung gest\u00f6rt werden k\u00f6nnten,<\/li>\n        <li>der Resortbetrieb beeintr\u00e4chtigt wird,<\/li>\n        <li>gesetzliche oder beh\u00f6rdliche Vorschriften entgegenstehen,<\/li>\n        <li>oder sonstige berechtigte Interessen des Betreibers dies erfordern.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(4)<\/strong> Das Anfertigen von Foto-, Video-, Film- oder Tonaufnahmen mittels Drohnen ist ohne ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung des Betreibers untersagt.<\/p>\n      <p>Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Kunsturhebergesetz (KUG) sowie sonstige gesetzliche Vorschriften bleiben unber\u00fchrt und sind vom Drohnenbetreiber eigenverantwortlich einzuhalten.<\/p>\n      <p><strong>(5)<\/strong> Der Betrieb von Drohnen darf weder G\u00e4ste, Besucher, Mitarbeiter, Tiere noch den Resortbetrieb gef\u00e4hrden oder beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n      <p>Insbesondere ist jede Nutzung untersagt, die<\/p>\n      <ul>\n        <li>Tiere aufscheucht oder beeintr\u00e4chtigt,<\/li>\n        <li>andere G\u00e4ste bel\u00e4stigt,<\/li>\n        <li>L\u00e4rm verursacht,<\/li>\n        <li>in die Privatsph\u00e4re Dritter eingreift,<\/li>\n        <li>oder die Sicherheit des Resortbetriebs beeintr\u00e4chtigt.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(6)<\/strong> Der Drohnenbetreiber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften f\u00fcr s\u00e4mtliche Personen-, Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den, die durch den Betrieb seiner Drohne entstehen.<\/p>\n      <p>Dies gilt insbesondere f\u00fcr Sch\u00e4den an<\/p>\n      <ul>\n        <li>Geb\u00e4uden,<\/li>\n        <li>Fahrzeugen,<\/li>\n        <li>B\u00e4umen und Gr\u00fcnanlagen,<\/li>\n        <li>technischen Einrichtungen,<\/li>\n        <li>Eigentum anderer G\u00e4ste,<\/li>\n        <li>sowie am Eigentum des Betreibers.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(7)<\/strong> Der Betreiber \u00fcbernimmt keinerlei Haftung f\u00fcr Besch\u00e4digungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Drohnen oder sonstiger Flugger\u00e4te.<\/p>\n      <p><strong>(8)<\/strong> Der Betreiber ist berechtigt, bei Verst\u00f6\u00dfen gegen diesen Paragraphen<\/p>\n      <ul>\n        <li>den Betrieb der Drohne unverz\u00fcglich zu untersagen,<\/li>\n        <li>den sofortigen Abbruch des Fluges zu verlangen,<\/li>\n        <li>die Entfernung der Drohne vom Resortgel\u00e4nde zu verlangen,<\/li>\n        <li>ein Hausverbot auszusprechen,<\/li>\n        <li>den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund au\u00dferordentlich zu k\u00fcndigen,<\/li>\n        <li>sowie Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Anspr\u00fcche des Betreibers bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n    <\/section>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-21-angeln\">\n      <h3>\u00a7 21 Angeln<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Das Angeln ist auf dem gesamten Gel\u00e4nde des Silbersee Resorts sowie im Silbersee grunds\u00e4tzlich untersagt.<\/p>\n      <p>Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, ob der Gast im Besitz eines Fischereischeins, einer Angelerlaubnis oder sonstiger Berechtigungen ist.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> Ausnahmen bed\u00fcrfen der vorherigen ausdr\u00fccklichen schriftlichen Genehmigung des Betreibers.<\/p>\n      <p>Ein Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung besteht nicht.<\/p>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Das Mitf\u00fchren oder Ausbringen von Angelruten, Reusen, Netzen, Senken, Fischfallen oder sonstigen Fangger\u00e4ten zum Zwecke des Fischfangs ist ohne Genehmigung des Betreibers untersagt.<\/p>\n      <p><strong>(4)<\/strong> Das Anf\u00fcttern von Fischen sowie das Einbringen von Futtermitteln, K\u00f6dern oder sonstigen Stoffen in den See ist ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung des Betreibers nicht gestattet.<\/p>\n      <p><strong>(5)<\/strong> Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen dieses Angelverbot ist der Betreiber berechtigt,<\/p>\n      <ul>\n        <li>die sofortige Einstellung der Angelt\u00e4tigkeit zu verlangen,<\/li>\n        <li>den Gast zur Entfernung s\u00e4mtlicher Angelger\u00e4te aufzufordern,<\/li>\n        <li>Angelger\u00e4te bis zum Verlassen des Resortgel\u00e4ndes sicherzustellen, soweit dies zur Gefahrenabwehr oder zur Durchsetzung des Hausrechts erforderlich und rechtlich zul\u00e4ssig ist,<\/li>\n        <li>den Gast des Resortgel\u00e4ndes zu verweisen,<\/li>\n        <li>sowie den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund au\u00dferordentlich fristlos zu k\u00fcndigen.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(6)<\/strong> F\u00fcr den durch einen Versto\u00df gegen dieses Angelverbot entstehenden zus\u00e4tzlichen Kontroll-, Verwaltungs- und Organisationsaufwand ist der Betreiber berechtigt, eine Aufwandspauschale in H\u00f6he von 250,00 \u20ac je Versto\u00df zu berechnen.<\/p>\n      <p>Dem Gast bleibt ausdr\u00fccklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.<\/p>\n      <p>Der Betreiber bleibt berechtigt, einen dar\u00fcber hinausgehenden Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.<\/p>\n      <p><strong>(7)<\/strong> Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den, Beeintr\u00e4chtigungen oder Kosten, die durch unerlaubtes Angeln oder Verst\u00f6\u00dfe gegen diesen Paragraphen entstehen. Hierzu z\u00e4hlen insbesondere Sch\u00e4den am Fischbestand, an Einrichtungen des Resorts, an der Uferbefestigung sowie Kosten f\u00fcr notwendige Kontrollen, Sicherungsma\u00dfnahmen oder beh\u00f6rdliche Verfahren.<\/p>\n      <p><strong>(8)<\/strong> Weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche sowie das Hausrecht des Betreibers bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n    <\/section>\n  <\/section>\n\n  <section class=\"agb-part\" id=\"teil-d-haftung\">\n    <h2>Teil D \u2013 Haftung<\/h2>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-22-haftung-des-gastes\">\n      <h3>\u00a7 22 Haftung des Gastes<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Der Gast ist verpflichtet, s\u00e4mtliche ihm \u00fcberlassenen Unterk\u00fcnfte, Stellpl\u00e4tze, Einrichtungen, technischen Anlagen sowie das gesamte Inventar w\u00e4hrend des Aufenthalts pfleglich, sorgf\u00e4ltig und ausschlie\u00dflich entsprechend ihrer jeweiligen Zweckbestimmung zu nutzen.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den, Verunreinigungen, Verluste oder sonstigen Beeintr\u00e4chtigungen, die er selbst oder seine Mitreisenden, Besucher, Kinder, Haustiere oder sonstige von ihm zugelassene Personen schuldhaft verursachen.<\/p>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Die Haftung des Gastes umfasst insbesondere Sch\u00e4den an oder den Verlust von:<\/p>\n      <ul>\n        <li>Geb\u00e4uden und baulichen Anlagen,<\/li>\n        <li>Ferienh\u00e4usern und sonstigen Mietunterk\u00fcnften,<\/li>\n        <li>M\u00f6beln und Einrichtungsgegenst\u00e4nden,<\/li>\n        <li>K\u00fcchen, Elektroger\u00e4ten und Haushaltsger\u00e4ten,<\/li>\n        <li>Geschirr, Gl\u00e4sern, Besteck und sonstigem Inventar,<\/li>\n        <li>Heizungs-, Klima-, Sanit\u00e4r- und L\u00fcftungsanlagen,<\/li>\n        <li>Whirlpools, Saunen und s\u00e4mtlichen Wellnesseinrichtungen,<\/li>\n        <li>technischen Einrichtungen und Steuerungen,<\/li>\n        <li>Schl\u00fcsseln, Schl\u00fcsselkarten, Transpondern sowie sonstigen Zutrittsmedien,<\/li>\n        <li>Strom-, Wasser- und Abwasseranlagen,<\/li>\n        <li>Fenstern, T\u00fcren und Verglasungen,<\/li>\n        <li>Terrassen, Z\u00e4unen und Au\u00dfenanlagen,<\/li>\n        <li>Fahrr\u00e4dern, Leihfahrr\u00e4dern, E-Bikes sowie sonstigen Miet- oder Leihgegenst\u00e4nden,<\/li>\n        <li>Spiel- und Freizeiteinrichtungen,<\/li>\n        <li>sowie s\u00e4mtlichem weiteren Eigentum des Betreibers.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(4)<\/strong> Der Gast ist verpflichtet, Besch\u00e4digungen, M\u00e4ngel, St\u00f6rungen oder Verluste unverz\u00fcglich nach deren Feststellung dem Betreiber anzuzeigen.<\/p>\n      <p>Unterbleibt die Anzeige schuldhaft und entstehen hierdurch weitere Sch\u00e4den oder Mehraufwendungen, haftet der Gast auch f\u00fcr diese Folgesch\u00e4den.<\/p>\n      <p><strong>(5)<\/strong> Bei Verlust oder Besch\u00e4digung von Schl\u00fcsseln, Schl\u00fcsselkarten, Transpondern, elektronischen Zutrittsmedien oder sonstigen Schlie\u00dfsystemen haftet der Gast f\u00fcr s\u00e4mtliche hierdurch entstehenden Kosten.<\/p>\n      <p>Hierzu geh\u00f6ren insbesondere:<\/p>\n      <ul>\n        <li>Ersatzbeschaffung,<\/li>\n        <li>Neuprogrammierung elektronischer Schlie\u00dfsysteme,<\/li>\n        <li>Austausch von Schlie\u00dfzylindern,<\/li>\n        <li>Austausch kompletter Schlie\u00dfanlagen,<\/li>\n        <li>Sicherheitsma\u00dfnahmen,<\/li>\n        <li>Personal- und Verwaltungsaufwand,<\/li>\n        <li>sowie hierdurch verursachte Nutzungsausf\u00e4lle.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(6)<\/strong> Verursacht der Gast Sch\u00e4den an technischen Einrichtungen, insbesondere an Sauna-, Whirlpool-, Heizungs-, Klima-, Elektro-, Wasser- oder sonstigen Versorgungsanlagen, haftet er f\u00fcr s\u00e4mtliche hierdurch entstehenden Reparatur-, Wiederherstellungs-, Pr\u00fcfungs- und Folgekosten.<\/p>\n      <p>Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch unsachgem\u00e4\u00dfe Bedienung, eigenm\u00e4chtige Ver\u00e4nderungen oder Missachtung von Bedienungsanleitungen entstehen.<\/p>\n      <p><strong>(7)<\/strong> Normale, vertragsgem\u00e4\u00dfe Abnutzung sowie gew\u00f6hnlicher Verschlei\u00df begr\u00fcnden keine Haftung des Gastes.<\/p>\n      <p><strong>(8)<\/strong> Der Betreiber ist berechtigt, entstandene Sch\u00e4den vor der Beseitigung zu dokumentieren, insbesondere durch Fotografien, Videoaufnahmen oder die Hinzuziehung von Sachverst\u00e4ndigen.<\/p>\n      <p>Die hierdurch entstehenden Kosten tr\u00e4gt der Gast, soweit sich der Schaden als von ihm verursacht herausstellt.<\/p>\n      <p><strong>(9)<\/strong> Soweit der Betreiber aufgrund eines vom Gast verursachten Schadens Anspr\u00fcche Dritter erf\u00fcllen muss oder beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen erforderlich werden, hat der Gast den Betreiber von s\u00e4mtlichen hieraus entstehenden Kosten, Anspr\u00fcchen und Aufwendungen freizustellen, soweit er den Schaden zu vertreten hat.<\/p>\n      <p><strong>(10)<\/strong> Der Betreiber ist berechtigt, berechtigte Schadensersatzanspr\u00fcche mit einer geleisteten Sicherheitsleistung oder Kaution zu verrechnen. Weitergehende Schadensersatzanspr\u00fcche bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n      <p><strong>(11)<\/strong> Kann eine Unterkunft oder Einrichtung aufgrund eines vom Gast verursachten Schadens vor\u00fcbergehend nicht oder nur eingeschr\u00e4nkt vermietet oder genutzt werden, haftet der Gast auch f\u00fcr den hierdurch entstehenden Nutzungsausfall, soweit dieser nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzf\u00e4hig ist.<\/p>\n      <p><strong>(12)<\/strong> Der Betreiber empfiehlt dem Gast ausdr\u00fccklich den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung mit ausreichendem Versicherungsschutz f\u00fcr Personen-, Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den.<\/p>\n      <p><strong>(13)<\/strong> Die vorstehenden Regelungen lassen weitergehende gesetzliche Schadensersatzanspr\u00fcche des Betreibers unber\u00fchrt.<\/p>\n      <p><strong>(14)<\/strong> Zur transparenten Abwicklung von Sch\u00e4den, Verlusten und au\u00dfergew\u00f6hnlichen Reinigungs- oder Wiederherstellungsma\u00dfnahmen f\u00fchrt der Betreiber ein Schadens- und Kostenverzeichnis.<\/p>\n      <p>Dieses Schadens- und Kostenverzeichnis ist Bestandteil des Beherbergungsvertrages und kann in seiner jeweils g\u00fcltigen Fassung beim Betreiber eingesehen oder auf dessen Internetseite abgerufen werden.<\/p>\n      <p>Es dient der nachvollziehbaren Darstellung typischer Schadensf\u00e4lle sowie der hierf\u00fcr regelm\u00e4\u00dfig entstehenden Aufwendungen.<\/p>\n      <p><strong>(15)<\/strong> Das Schadens- und Kostenverzeichnis enth\u00e4lt insbesondere, jedoch nicht abschlie\u00dfend, Regelungen zu folgenden Schadensf\u00e4llen:<\/p>\n      <ul>\n        <li>Verlust von Schl\u00fcsseln, Schl\u00fcsselkarten, Transpondern oder sonstigen Zutrittsmedien,<\/li>\n        <li>Sonderreinigungen nach unerlaubtem Rauchen,<\/li>\n        <li>Sonderreinigungen aufgrund au\u00dfergew\u00f6hnlicher Verschmutzungen,<\/li>\n        <li>Sonderreinigungen infolge von Haustieren,<\/li>\n        <li>Ersatz fehlender oder besch\u00e4digter M\u00f6bel,<\/li>\n        <li>Ersatz besch\u00e4digter Matratzen, Bettwaren oder Polsterm\u00f6bel,<\/li>\n        <li>Ersatz fehlenden oder besch\u00e4digten Geschirrs, Bestecks, Gl\u00e4sern und K\u00fcchenausstattung,<\/li>\n        <li>Sch\u00e4den an Whirlpool-, Sauna- oder sonstigen Wellnesseinrichtungen,<\/li>\n        <li>Sch\u00e4den an technischen Einrichtungen,<\/li>\n        <li>Sch\u00e4den an Inventar und Ausstattung,<\/li>\n        <li>Wiederherstellungskosten nach unsachgem\u00e4\u00dfer Nutzung,<\/li>\n        <li>sowie weitere typische Schadens- und Kostenf\u00e4lle.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(16)<\/strong> Die im Schadens- und Kostenverzeichnis aufgef\u00fchrten Betr\u00e4ge stellen grunds\u00e4tzlich den regelm\u00e4\u00dfigen Wiederbeschaffungswert, die \u00fcblichen Reparaturkosten oder den typischerweise entstehenden Aufwand dar.<\/p>\n      <p>Dem Gast bleibt ausdr\u00fccklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Betreiber kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist.<\/p>\n      <p>Der Betreiber bleibt berechtigt, einen tats\u00e4chlich h\u00f6heren Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.<\/p>\n    <\/section>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-23-haftung-des-betreibers\">\n      <h3>\u00a7 23 Haftung des Betreibers<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Der Betreiber haftet unbeschr\u00e4nkt f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> Der Betreiber haftet ebenfalls unbeschr\u00e4nkt f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen.<\/p>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Betreibers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p>\n      <p>Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Beherbergungsvertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Gast regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf.<\/p>\n      <p><strong>(4)<\/strong> Im \u00dcbrigen ist eine Haftung des Betreibers f\u00fcr leicht fahrl\u00e4ssig verursachte Sch\u00e4den ausgeschlossen, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig.<\/p>\n      <p><strong>(5)<\/strong> Der Betreiber \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die jederzeitige Verf\u00fcgbarkeit s\u00e4mtlicher Einrichtungen, Anlagen oder Angebote des Resorts.<\/p>\n      <p>Insbesondere besteht keine Haftung f\u00fcr vor\u00fcbergehende Einschr\u00e4nkungen oder Ausf\u00e4lle aufgrund von<\/p>\n      <ul>\n        <li>Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten,<\/li>\n        <li>technischen St\u00f6rungen,<\/li>\n        <li>Strom-, Wasser-, Gas- oder Internetausf\u00e4llen,<\/li>\n        <li>beh\u00f6rdlichen Anordnungen,<\/li>\n        <li>Sicherheitsma\u00dfnahmen,<\/li>\n        <li>Witterungseinfl\u00fcssen,<\/li>\n        <li>h\u00f6herer Gewalt,<\/li>\n        <li>Naturereignissen,<\/li>\n        <li>oder sonstigen Umst\u00e4nden, die au\u00dferhalb des Einflussbereichs des Betreibers liegen,<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>soweit den Betreiber kein vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Verhalten trifft.<\/p>\n      <p><strong>(6)<\/strong> Der Betreiber haftet nicht f\u00fcr Beeintr\u00e4chtigungen des Aufenthalts, die auf naturbedingten oder standorttypischen Gegebenheiten beruhen.<\/p>\n      <p>Hierzu geh\u00f6ren insbesondere:<\/p>\n      <ul>\n        <li>Witterungseinfl\u00fcsse,<\/li>\n        <li>Regen, Sturm oder Gewitter,<\/li>\n        <li>Pollenflug,<\/li>\n        <li>Laubfall,<\/li>\n        <li>Sand,<\/li>\n        <li>Schlamm,<\/li>\n        <li>Algenbildung,<\/li>\n        <li>Wasserpflanzen,<\/li>\n        <li>Insekten,<\/li>\n        <li>M\u00fccken,<\/li>\n        <li>Zecken,<\/li>\n        <li>Wildtiere,<\/li>\n        <li>Vogelkot,<\/li>\n        <li>Naturger\u00e4usche,<\/li>\n        <li>Ger\u00fcche aus Wald, Gew\u00e4ssern oder Landwirtschaft,<\/li>\n        <li>sowie sonstige naturtypische Erscheinungen.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>Diese stellen keinen Mangel der gebuchten Unterkunft oder des Resortgel\u00e4ndes dar.<\/p>\n      <p><strong>(7)<\/strong> Der Betreiber haftet nicht f\u00fcr Leistungsunterbrechungen oder Einschr\u00e4nkungen, die durch Dritte verursacht werden und au\u00dferhalb seines Einflussbereichs liegen.<\/p>\n      <p>Hierzu z\u00e4hlen insbesondere St\u00f6rungen der \u00f6ffentlichen Strom-, Wasser-, Gas-, Telekommunikations- oder Internetversorgung sowie Ausf\u00e4lle von Mobilfunknetzen oder Navigationsdiensten.<\/p>\n      <p><strong>(8)<\/strong> Der Betreiber \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den oder Beeintr\u00e4chtigungen, die durch das Verhalten anderer G\u00e4ste, Besucher oder sonstiger Dritter entstehen, soweit diese nicht auf einer schuldhaften Verletzung von Verkehrssicherungspflichten des Betreibers beruhen.<\/p>\n      <p><strong>(9)<\/strong> Der Betreiber haftet nicht f\u00fcr Gegenst\u00e4nde, Fahrzeuge oder sonstiges Eigentum des Gastes, soweit hierf\u00fcr keine gesetzliche Haftung besteht oder keine ausdr\u00fcckliche Verwahrung \u00fcbernommen wurde.<\/p>\n      <p>Die gesetzlichen Vorschriften \u00fcber die Haftung des Gastwirts (\u00a7\u00a7 701 ff. BGB) bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n      <p><strong>(10)<\/strong> S\u00e4mtliche Haftungsbeschr\u00e4nkungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erf\u00fcllungsgehilfen sowie sonstiger vom Betreiber mit der Leistungserbringung beauftragter Personen.<\/p>\n      <p><strong>(11)<\/strong> Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n      <p><strong>(12)<\/strong> Der Betreiber schuldet keinen bestimmten Urlaubserfolg oder eine bestimmte Wetterlage, Wasserqualit\u00e4t, Tier- oder Pflanzenfreiheit, Internetgeschwindigkeit, Mobilfunkversorgung, Ruhe oder sonstige subjektive Erwartungen des Gastes. Saisonale, witterungsbedingte oder naturbedingte Ver\u00e4nderungen sowie vor\u00fcbergehende Einschr\u00e4nkungen einzelner Anlagen oder Angebote stellen grunds\u00e4tzlich keinen Mangel der geschuldeten Leistung dar, soweit die vertragsgem\u00e4\u00dfe Nutzung der gebuchten Unterkunft oder des Stellplatzes nicht wesentlich beeintr\u00e4chtigt wird.<\/p>\n    <\/section>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-24-haftung-fuer-wertgegenstaende-fahrzeuge-und-eingebrachte-sachen\">\n      <h3>\u00a7 24 Haftung f\u00fcr Wertgegenst\u00e4nde, Fahrzeuge und eingebrachte Sachen<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Der Betreiber \u00fcbernimmt keine Bewachung oder Verwahrung der vom Gast eingebrachten Gegenst\u00e4nde, Fahrzeuge oder sonstigen Sachen, sofern nicht ausdr\u00fccklich eine gesonderte Verwahrungsvereinbarung getroffen wurde.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> Jeder Gast ist selbst daf\u00fcr verantwortlich, seine Wertgegenst\u00e4nde, Fahrzeuge und sonstigen pers\u00f6nlichen Gegenst\u00e4nde gegen Verlust, Besch\u00e4digung, Diebstahl oder sonstige Beeintr\u00e4chtigungen angemessen zu sichern.<\/p>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Der Betreiber haftet f\u00fcr Verlust, Diebstahl, Besch\u00e4digung oder Untergang eingebrachter Sachen ausschlie\u00dflich nach den gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n      <p>Die gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber die Haftung des Gastwirts gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 701 ff. BGB bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n      <p><strong>(4)<\/strong> Soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, \u00fcbernimmt der Betreiber insbesondere keine Haftung f\u00fcr:<\/p>\n      <ul>\n        <li>Bargeld,<\/li>\n        <li>Schmuck,<\/li>\n        <li>Uhren,<\/li>\n        <li>Edelmetalle,<\/li>\n        <li>Wertpapiere,<\/li>\n        <li>Urkunden,<\/li>\n        <li>Datentr\u00e4ger,<\/li>\n        <li>Mobiltelefone,<\/li>\n        <li>Tablets,<\/li>\n        <li>Laptops,<\/li>\n        <li>Kameras,<\/li>\n        <li>Drohnen,<\/li>\n        <li>Fahrr\u00e4der,<\/li>\n        <li>E-Bikes,<\/li>\n        <li>Pedelecs,<\/li>\n        <li>E-Scooter,<\/li>\n        <li>SUP-Boards,<\/li>\n        <li>Kanus,<\/li>\n        <li>Kajaks,<\/li>\n        <li>Schlauchboote,<\/li>\n        <li>Boote,<\/li>\n        <li>Angelger\u00e4te,<\/li>\n        <li>Sport- und Freizeitausr\u00fcstung,<\/li>\n        <li>Campingausr\u00fcstung,<\/li>\n        <li>Kraftfahrzeuge,<\/li>\n        <li>Wohnmobile,<\/li>\n        <li>Wohnwagen,<\/li>\n        <li>Anh\u00e4nger,<\/li>\n        <li>sowie sonstige Wertgegenst\u00e4nde oder pers\u00f6nliche Gegenst\u00e4nde,<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>sofern hierf\u00fcr keine gesetzliche Haftung besteht oder der Betreiber diese Gegenst\u00e4nde nicht ausdr\u00fccklich zur Verwahrung \u00fcbernommen hat.<\/p>\n      <p><strong>(5)<\/strong> Das Abstellen oder Abstellenlassen von Fahrzeugen, Fahrr\u00e4dern, E-Bikes, SUP-Boards, Booten oder sonstigen Gegenst\u00e4nden auf dem Resortgel\u00e4nde begr\u00fcndet keinen Verwahrungsvertrag.<\/p>\n      <p>Insbesondere stellt die Bereitstellung von Stellpl\u00e4tzen, Parkfl\u00e4chen, Fahrradst\u00e4ndern, Bootsablagen oder sonstigen Abstellm\u00f6glichkeiten keine \u00dcbernahme einer Bewachungs- oder Verwahrungspflicht durch den Betreiber dar.<\/p>\n      <p><strong>(6)<\/strong> Der Betreiber empfiehlt ausdr\u00fccklich, Wertgegenst\u00e4nde nicht unbeaufsichtigt zu lassen und Fahrzeuge sowie sonstige Gegenst\u00e4nde stets gegen Diebstahl zu sichern.<\/p>\n      <p>Fahrr\u00e4der, E-Bikes und sonstige hochwertige Sport- oder Freizeitger\u00e4te sollten zus\u00e4tzlich mit geeigneten Sicherungseinrichtungen gegen Diebstahl gesch\u00fctzt werden.<\/p>\n      <p><strong>(7)<\/strong> Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den, die durch seine eingebrachten Gegenst\u00e4nde verursacht werden.<\/p>\n      <p>Dies gilt insbesondere f\u00fcr Sch\u00e4den durch:<\/p>\n      <ul>\n        <li>auslaufende Betriebsstoffe,<\/li>\n        <li>besch\u00e4digte Akkus,<\/li>\n        <li>Gasflaschen,<\/li>\n        <li>Batterien,<\/li>\n        <li>technische Defekte,<\/li>\n        <li>oder sonstige gef\u00e4hrliche Gegenst\u00e4nde.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(8)<\/strong> Fundsachen sind unverz\u00fcglich beim Betreiber abzugeben. Nicht abgeholte Fundsachen werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt.<\/p>\n      <p><strong>(9)<\/strong> Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten nicht, soweit der Schaden auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruht oder eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.<\/p>\n    <\/section>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-25-stromversorgung-internet-und-telekommunikation\">\n      <h3>\u00a7 25 Stromversorgung, Internet und Telekommunikation<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Soweit der Betreiber seinen G\u00e4sten einen Internetzugang (WLAN) zur Verf\u00fcgung stellt, handelt es sich hierbei um eine freiwillige Serviceleistung. Ein Anspruch auf die Bereitstellung, eine bestimmte Bandbreite, eine bestimmte \u00dcbertragungsgeschwindigkeit, eine jederzeitige Verf\u00fcgbarkeit oder eine unterbrechungsfreie Nutzung besteht nicht.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> Der Betreiber \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die st\u00e4ndige Verf\u00fcgbarkeit des WLANs oder sonstiger Telekommunikationsdienste. Insbesondere k\u00f6nnen Einschr\u00e4nkungen oder Ausf\u00e4lle entstehen durch:<\/p>\n      <ul>\n        <li>Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten,<\/li>\n        <li>technische St\u00f6rungen,<\/li>\n        <li>Stromausf\u00e4lle,<\/li>\n        <li>Ausf\u00e4lle externer Telekommunikationsanbieter,<\/li>\n        <li>Mobilfunkst\u00f6rungen,<\/li>\n        <li>\u00dcberlastungen des Netzes,<\/li>\n        <li>h\u00f6here Gewalt,<\/li>\n        <li>beh\u00f6rdliche Anordnungen,<\/li>\n        <li>oder sonstige au\u00dferhalb des Einflussbereichs des Betreibers liegende Umst\u00e4nde.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>Hieraus entstehen dem Gast keine Anspr\u00fcche auf Minderung, Schadensersatz oder sonstige Entsch\u00e4digungen, soweit der Betreiber die St\u00f6rung nicht vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht hat.<\/p>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Die Stromversorgung des Resorts erfolgt \u00fcber \u00f6ffentliche Versorgungsnetze sowie technische Anlagen des Betreibers. Kurzzeitige Unterbrechungen, Spannungsschwankungen oder vor\u00fcbergehende Versorgungsausf\u00e4lle k\u00f6nnen trotz ordnungsgem\u00e4\u00dfer Wartung nicht vollst\u00e4ndig ausgeschlossen werden.<\/p>\n      <p>Der Betreiber haftet f\u00fcr hierdurch entstehende Sch\u00e4den ausschlie\u00dflich nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie der Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n      <p><strong>(4)<\/strong> Ein Anspruch auf eine bestimmte Mobilfunkversorgung oder Empfangsqualit\u00e4t besteht nicht. Empfangsqualit\u00e4t und Netzverf\u00fcgbarkeit richten sich ausschlie\u00dflich nach den jeweiligen Mobilfunknetzbetreibern sowie den \u00f6rtlichen Gegebenheiten.<\/p>\n      <p><strong>(5)<\/strong> Der Internetzugang darf ausschlie\u00dflich im Rahmen der geltenden Gesetze sowie dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen genutzt werden.<\/p>\n      <p>Insbesondere ist es untersagt,<\/p>\n      <ul>\n        <li>rechtswidrige Inhalte abzurufen, zu verbreiten oder bereitzustellen,<\/li>\n        <li>Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter zu verletzen,<\/li>\n        <li>Schadsoftware, Viren oder sonstige sch\u00e4dliche Programme zu verbreiten,<\/li>\n        <li>Sicherheitsma\u00dfnahmen des Netzwerks zu umgehen,<\/li>\n        <li>das Netzwerk unbefugt zu manipulieren oder zu beeintr\u00e4chtigen,<\/li>\n        <li>Spam oder Massen-E-Mails zu versenden,<\/li>\n        <li>Angriffe auf IT-Systeme durchzuf\u00fchren oder zu unterst\u00fctzen,<\/li>\n        <li>sowie den Internetzugang f\u00fcr sonstige rechtswidrige Zwecke zu verwenden.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(6)<\/strong> Der Betreiber ist berechtigt, den Internetzugang aus Sicherheits-, Jugendschutz-, Datenschutz- oder betrieblichen Gr\u00fcnden einzuschr\u00e4nken, zu \u00fcberwachen oder ganz oder teilweise zu sperren.<\/p>\n      <p>Hierzu ist der Betreiber insbesondere berechtigt, den Zugriff auf bestimmte Internetseiten, Dienste, Anwendungen oder Inhalte zu blockieren.<\/p>\n      <p>Dies gilt insbesondere f\u00fcr:<\/p>\n      <ul>\n        <li>pornografische und jugendgef\u00e4hrdende Inhalte,<\/li>\n        <li>extremistische oder gewaltverherrlichende Inhalte,<\/li>\n        <li>Inhalte mit sexuellem Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen,<\/li>\n        <li>Gl\u00fccksspielangebote, soweit deren Nutzung unzul\u00e4ssig ist,<\/li>\n        <li>Filesharing-, Torrent- und vergleichbare Tauschb\u00f6rsendienste,<\/li>\n        <li>Malware-, Phishing- und Betrugsseiten,<\/li>\n        <li>bekannte Botnetze,<\/li>\n        <li>Command-and-Control-Server,<\/li>\n        <li>illegale Streaming-Angebote,<\/li>\n        <li>Hacking- und Cybercrime-Plattformen,<\/li>\n        <li>sowie sonstige Inhalte oder Dienste, deren Nutzung gegen geltendes Recht verst\u00f6\u00dft oder den sicheren Betrieb des Resortnetzwerks gef\u00e4hrden kann.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(7)<\/strong> Der Betreiber ist berechtigt, weitere Kategorien von Internetdiensten oder einzelnen Webseiten jederzeit zu sperren oder freizugeben, soweit dies aus Gr\u00fcnden der IT-Sicherheit, des Jugendschutzes, des Datenschutzes, der Netzstabilit\u00e4t oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich oder zweckm\u00e4\u00dfig ist.<\/p>\n      <p>Ein Anspruch auf den uneingeschr\u00e4nkten Zugang zum Internet oder zu bestimmten Internetdiensten besteht nicht.<\/p>\n      <p><strong>(8)<\/strong> Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den, Kosten oder Anspr\u00fcche Dritter, die durch eine rechtswidrige oder vertragswidrige Nutzung des Internetzugangs durch ihn, seine Mitreisenden oder seine Besucher entstehen.<\/p>\n      <p><strong>(9)<\/strong> Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen diesen Paragraphen ist der Betreiber berechtigt,<\/p>\n      <ul>\n        <li>den Internetzugang ganz oder teilweise zu sperren,<\/li>\n        <li>einzelne Endger\u00e4te dauerhaft vom Netzwerk auszuschlie\u00dfen,<\/li>\n        <li>den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund au\u00dferordentlich zu k\u00fcndigen,<\/li>\n        <li>Schadensersatz zu verlangen,<\/li>\n        <li>sowie Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbeh\u00f6rden zu informieren, soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung oder Berechtigung besteht.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n    <\/section>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-26-naturbedingte-risiken-und-umwelteinfluesse\">\n      <h3>\u00a7 26 Naturbedingte Risiken und Umwelteinfl\u00fcsse<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Das Silbersee Resort befindet sich in einer naturnahen Umgebung mit Wald-, Wasser- und Gr\u00fcnfl\u00e4chen. Die Nutzung des Resortgel\u00e4ndes erfolgt unter Ber\u00fccksichtigung der naturgegebenen Besonderheiten und der damit verbundenen, unvermeidbaren Risiken.<\/p>\n      <p>Der Gast erkennt an, dass naturbedingte Einfl\u00fcsse keinen Mangel der gebuchten Unterkunft oder des Resortgel\u00e4ndes darstellen.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> Zu den naturbedingten Gegebenheiten geh\u00f6ren insbesondere, jedoch nicht abschlie\u00dfend:<\/p>\n      <ul>\n        <li>\u00c4ste, Zweige oder Zapfen, die infolge von Wind oder Witterung herabfallen,<\/li>\n        <li>B\u00e4ume, Str\u00e4ucher, Wurzeln und unebene Bodenverh\u00e4ltnisse,<\/li>\n        <li>Sand, Erde, Staub, Laub oder Schlamm,<\/li>\n        <li>Pollenflug,<\/li>\n        <li>Bl\u00fcten, Samen und Pflanzenteile,<\/li>\n        <li>M\u00fccken, Fliegen, Wespen, Bienen, Hummeln, Hornissen,<\/li>\n        <li>Zecken sowie sonstige Insekten,<\/li>\n        <li>Spinnen,<\/li>\n        <li>Wildtiere,<\/li>\n        <li>V\u00f6gel,<\/li>\n        <li>Fische,<\/li>\n        <li>Amphibien,<\/li>\n        <li>Reptilien,<\/li>\n        <li>Wasserpflanzen,<\/li>\n        <li>Algen,<\/li>\n        <li>nat\u00fcrliche Tr\u00fcbungen des Wassers,<\/li>\n        <li>Vogelkot,<\/li>\n        <li>Naturger\u00e4usche,<\/li>\n        <li>Ger\u00fcche aus Wald-, Wasser- oder Landwirtschaftsbereichen,<\/li>\n        <li>Witterungseinfl\u00fcsse sowie sonstige naturtypische Erscheinungen.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Der Gast ist verpflichtet, sich eigenverantwortlich auf die Besonderheiten eines naturnahen Aufenthalts einzustellen und geeignete Schutzma\u00dfnahmen zu treffen.<\/p>\n      <p>Hierzu geh\u00f6ren insbesondere:<\/p>\n      <ul>\n        <li>das Tragen geeigneten Schuhwerks,<\/li>\n        <li>die Beachtung von Warnhinweisen,<\/li>\n        <li>der Schutz vor Sonne und Hitze,<\/li>\n        <li>die Verwendung geeigneter Insekten- und Zeckenschutzmittel,<\/li>\n        <li>die Kontrolle des K\u00f6rpers nach Aufenthalten in Wald- oder Gr\u00fcnbereichen,<\/li>\n        <li>sowie ein den \u00f6rtlichen Gegebenheiten angepasstes Verhalten.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(4)<\/strong> Der Betreiber f\u00fchrt im Rahmen seiner gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten regelm\u00e4\u00dfige Kontrollen und erforderliche Pflege-, Wartungs- und Sicherungsma\u00dfnahmen durch.<\/p>\n      <p>Eine vollst\u00e4ndige Beseitigung s\u00e4mtlicher naturbedingter Gefahren oder Einfl\u00fcsse ist jedoch aufgrund der naturnahen Gestaltung des Resortgel\u00e4ndes weder m\u00f6glich noch geschuldet.<\/p>\n      <p><strong>(5)<\/strong> Der Betreiber ist berechtigt, einzelne Bereiche des Resortgel\u00e4ndes, Wege, Spielpl\u00e4tze, Gr\u00fcnfl\u00e4chen, Waldfl\u00e4chen, Strandbereiche oder sonstige Einrichtungen aus Sicherheitsgr\u00fcnden vor\u00fcbergehend oder dauerhaft zu sperren.<\/p>\n      <p>Dies gilt insbesondere bei:<\/p>\n      <ul>\n        <li>Sturm- oder Unwetterwarnungen,<\/li>\n        <li>erh\u00f6hter Waldbrandgefahr,<\/li>\n        <li>Hochwasser,<\/li>\n        <li>Eis- oder Schneegl\u00e4tte,<\/li>\n        <li>Baumkontroll- oder F\u00e4llarbeiten,<\/li>\n        <li>Algenbildung,<\/li>\n        <li>beh\u00f6rdlichen Anordnungen,<\/li>\n        <li>oder sonstigen Gefahrenlagen.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>Den Anweisungen des Betreibers sowie seiner Mitarbeiter ist unverz\u00fcglich Folge zu leisten.<\/p>\n      <p><strong>(6)<\/strong> Der Betreiber \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den oder Beeintr\u00e4chtigungen, die ausschlie\u00dflich auf naturbedingte oder witterungsbedingte Gegebenheiten zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, insbesondere durch:<\/p>\n      <ul>\n        <li>herabfallende \u00c4ste, Zweige, Zapfen oder Fr\u00fcchte infolge gew\u00f6hnlicher Witterungseinfl\u00fcsse,<\/li>\n        <li>Insektenstiche oder Zeckenbisse,<\/li>\n        <li>Begegnungen mit Wildtieren,<\/li>\n        <li>allergische Reaktionen auf Pollen oder Pflanzen,<\/li>\n        <li>Verschmutzungen durch Sand, Laub oder Vogelkot,<\/li>\n        <li>nat\u00fcrliche Ver\u00e4nderungen der Wasserqualit\u00e4t,<\/li>\n        <li>Algenbildung,<\/li>\n        <li>Naturger\u00e4usche,<\/li>\n        <li>oder sonstige typische Erscheinungen einer naturnahen Umgebung,<\/li>\n      <\/ul>\n      <p>soweit den Betreiber kein vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Verhalten oder keine schuldhafte Verletzung einer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht trifft.<\/p>\n      <p><strong>(7)<\/strong> Der Betreiber \u00fcbernimmt insbesondere keine Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass das Resortgel\u00e4nde oder der Silbersee frei von Insekten, Wildtieren, Wasserpflanzen, Algen, Pollen, Staub, Sand oder sonstigen nat\u00fcrlichen Einwirkungen ist.<\/p>\n      <p><strong>(8)<\/strong> Wetterbedingte Einschr\u00e4nkungen der Nutzbarkeit einzelner Einrichtungen oder Au\u00dfenbereiche, insbesondere durch Regen, Sturm, Wind, Hitze, Frost, Schnee oder Gewitter, stellen grunds\u00e4tzlich keinen Mangel der gebuchten Leistung dar und berechtigen nicht zu einer Minderung, kostenfreien Stornierung oder Schadensersatz, soweit die gebuchte Unterkunft oder der gebuchte Stellplatz weiterhin vertragsgem\u00e4\u00df genutzt werden kann.<\/p>\n      <p><strong>(9)<\/strong> G\u00e4ste sind verpflichtet, erkennbare Gefahren, Sch\u00e4den oder au\u00dfergew\u00f6hnliche Naturereignisse dem Betreiber unverz\u00fcglich mitzuteilen, soweit ihnen dies m\u00f6glich und zumutbar ist.<\/p>\n      <p><strong>(10)<\/strong> Die gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten des Betreibers sowie weitergehende zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben von den vorstehenden Regelungen unber\u00fchrt.<\/p>\n    <\/section>\n  <\/section>\n\n  <section class=\"agb-part\" id=\"teil-e-datenschutz-bildaufnahmen\">\n    <h2>Teil E \u2013 Datenschutz \/ Bildaufnahmen<\/h2>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-27-videoueberwachung\">\n      <h3>\u00a7 27 Video\u00fcberwachung<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Zur Wahrnehmung des Hausrechts, zum Schutz von G\u00e4sten, Besuchern und Mitarbeitern, zur Verhinderung und Aufkl\u00e4rung von Straftaten, zur Sicherung des Resortbetriebs sowie zum Schutz des Eigentums des Betreibers k\u00f6nnen Teile des Gel\u00e4ndes des Silbersee Resorts, einschlie\u00dflich der Strand- und Zugangsbereiche, video\u00fcberwacht werden.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> Die Video\u00fcberwachung erfolgt ausschlie\u00dflich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger einschl\u00e4giger gesetzlicher Vorschriften.<\/p>\n      <p><strong>(3)<\/strong> S\u00e4mtliche video\u00fcberwachten Bereiche werden durch geeignete Hinweisschilder kenntlich gemacht.<\/p>\n      <p><strong>(4)<\/strong> Die Video\u00fcberwachung beschr\u00e4nkt sich auf diejenigen Bereiche, in denen sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Betreibers erforderlich ist.<\/p>\n      <p>Hierzu geh\u00f6ren insbesondere:<\/p>\n      <ul>\n        <li>Eingangs- und Zufahrtsbereiche,<\/li>\n        <li>Parkpl\u00e4tze,<\/li>\n        <li>Verkehrswege,<\/li>\n        <li>Strandzug\u00e4nge,<\/li>\n        <li>Strandbereiche, soweit dies datenschutzrechtlich zul\u00e4ssig ist,<\/li>\n        <li>Zug\u00e4nge zum Badebereich,<\/li>\n        <li>Rezeptions- und Servicebereiche,<\/li>\n        <li>Gemeinschaftseinrichtungen,<\/li>\n        <li>technische Anlagen,<\/li>\n        <li>Versorgungsanlagen,<\/li>\n        <li>Fahrradabstellanlagen,<\/li>\n        <li>M\u00fcllsammelstellen,<\/li>\n        <li>sowie sonstige sicherheitsrelevante Bereiche.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(5)<\/strong> Der Strandbereich ist ein \u00f6ffentlich zug\u00e4nglicher beziehungsweise gemeinschaftlich genutzter Bereich des Resorts. G\u00e4ste m\u00fcssen dort damit rechnen, dass zur Wahrung des Hausrechts, zur Gefahrenabwehr, zur Sicherung des Resortbetriebs sowie zur Verhinderung und Aufkl\u00e4rung von Straftaten Videoaufzeichnungen erfolgen k\u00f6nnen, soweit dies datenschutzrechtlich zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n      <p><strong>(6)<\/strong> Eine Video\u00fcberwachung erfolgt nicht in Bereichen, in denen G\u00e4ste berechtigterweise einen besonderen Schutz ihrer Privatsph\u00e4re erwarten d\u00fcrfen.<\/p>\n      <p>Hierzu geh\u00f6ren insbesondere:<\/p>\n      <ul>\n        <li>Sanit\u00e4ranlagen,<\/li>\n        <li>Duschen,<\/li>\n        <li>Toiletten,<\/li>\n        <li>Umkleider\u00e4ume,<\/li>\n        <li>Saunen,<\/li>\n        <li>Whirlpools,<\/li>\n        <li>Schlaf- und Wohnbereiche der Unterk\u00fcnfte,<\/li>\n        <li>sowie vergleichbare R\u00fcckzugs- und Intimbereiche.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(7)<\/strong> Die im Rahmen der Video\u00fcberwachung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschlie\u00dflich zu den gesetzlich zul\u00e4ssigen Zwecken verarbeitet und nur solange gespeichert, wie dies zur Erreichung des jeweiligen Zwecks oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.<\/p>\n      <p><strong>(8)<\/strong> Soweit gesetzlich zul\u00e4ssig oder vorgeschrieben, k\u00f6nnen Videoaufzeichnungen an Polizei, Strafverfolgungsbeh\u00f6rden, Gerichte, Versicherungen oder sonstige berechtigte \u00f6ffentliche oder private Stellen \u00fcbermittelt werden.<\/p>\n      <p><strong>(9)<\/strong> Mit dem Betreten der entsprechend gekennzeichneten Bereiche erkl\u00e4rt sich der Gast damit einverstanden, dass diese Bereiche im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen video\u00fcberwacht werden k\u00f6nnen. Ein Anspruch auf die Nutzung nicht video\u00fcberwachter Bereiche besteht nicht.<\/p>\n      <p><strong>(10)<\/strong> Die Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Video\u00fcberwachung ergeben sich aus der jeweils g\u00fcltigen Datenschutzerkl\u00e4rung des Betreibers. Diese ist auf der Internetseite des Betreibers sowie an der Rezeption beziehungsweise an geeigneten Stellen im Resort einsehbar.<\/p>\n      <p><strong>(11)<\/strong> Die Bestimmungen der Platzordnung sowie der Datenschutzerkl\u00e4rung erg\u00e4nzen die Regelungen dieses Paragraphen und bleiben im \u00dcbrigen unber\u00fchrt.<\/p>\n    <\/section>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-28-foto-film-und-medienaufnahmen\">\n      <h3>\u00a7 28 Foto-, Film- und Medienaufnahmen<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Im Rahmen des Resortbetriebs sowie bei Veranstaltungen, Aktionen, F\u00fchrungen, Er\u00f6ffnungen, Marketingma\u00dfnahmen oder sonstigen besonderen Anl\u00e4ssen k\u00f6nnen durch den Betreiber oder von ihm beauftragte Personen Foto-, Film-, Ton- oder Videoaufnahmen angefertigt werden.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> Die Aufnahmen k\u00f6nnen insbesondere der Dokumentation des Resortbetriebs, der Berichterstattung, der \u00d6ffentlichkeitsarbeit, der Unternehmenskommunikation sowie der Bewerbung des Silbersee Resorts dienen.<\/p>\n      <p>Hierzu z\u00e4hlt insbesondere die Ver\u00f6ffentlichung auf:<\/p>\n      <ul>\n        <li>der Internetseite des Betreibers,<\/li>\n        <li>Social-Media-Plattformen,<\/li>\n        <li>Printmedien,<\/li>\n        <li>Werbebrosch\u00fcren,<\/li>\n        <li>Pr\u00e4sentationen,<\/li>\n        <li>Pressemitteilungen,<\/li>\n        <li>digitalen Werbemedien,<\/li>\n        <li>sowie sonstigen Kommunikations- und Marketingkan\u00e4len des Betreibers.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Bei der Erstellung und Ver\u00f6ffentlichung von Foto-, Film- oder Videoaufnahmen werden die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie das Kunsturhebergesetz (KUG), beachtet.<\/p>\n      <p><strong>(4)<\/strong> Soweit gesetzlich erforderlich, werden personenbezogene Bildaufnahmen ausschlie\u00dflich auf Grundlage einer wirksamen Einwilligung oder einer sonstigen gesetzlichen Rechtsgrundlage angefertigt oder ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n      <p><strong>(5)<\/strong> G\u00e4ste, die nicht fotografiert oder gefilmt werden m\u00f6chten, werden gebeten, dies den Mitarbeitern des Betreibers oder dem Fotografen vor Ort mitzuteilen. Der Betreiber wird berechtigte Interessen der betroffenen Personen im Rahmen der gesetzlichen M\u00f6glichkeiten ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n      <p><strong>(6)<\/strong> Das gewerbliche Fotografieren, Filmen oder die Anfertigung von Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen zu Werbe-, Marketing-, Streaming-, Influencer-, Presse- oder sonstigen kommerziellen Zwecken durch G\u00e4ste oder Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers.<\/p>\n      <p>Dies gilt insbesondere f\u00fcr:<\/p>\n      <ul>\n        <li>Werbeproduktionen,<\/li>\n        <li>Imagefilme,<\/li>\n        <li>Social-Media-Kampagnen,<\/li>\n        <li>Livestreams,<\/li>\n        <li>Produktfotografie,<\/li>\n        <li>Unternehmenspr\u00e4sentationen,<\/li>\n        <li>Influencer-Marketing,<\/li>\n        <li>sowie sonstige kommerzielle Medienproduktionen.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(7)<\/strong> Ohne Zustimmung des Betreibers ist es insbesondere untersagt,<\/p>\n      <ul>\n        <li>professionelle oder gewerbliche Aufnahmen anzufertigen,<\/li>\n        <li>Drohnenaufnahmen zu erstellen,<\/li>\n        <li>Mitarbeiter oder andere G\u00e4ste gezielt zu filmen oder zu fotografieren,<\/li>\n        <li>Aufnahmen anzufertigen, die geeignet sind, den Ruf des Resorts oder die Rechte Dritter zu beeintr\u00e4chtigen,<\/li>\n        <li>oder Aufnahmen f\u00fcr rechtswidrige oder sittenwidrige Zwecke zu verwenden.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(8)<\/strong> Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen diesen Paragraphen ist der Betreiber berechtigt,<\/p>\n      <ul>\n        <li>die Aufnahmen unverz\u00fcglich zu untersagen,<\/li>\n        <li>die L\u00f6schung unzul\u00e4ssig angefertigter Aufnahmen zu verlangen, soweit hierf\u00fcr eine gesetzliche Grundlage besteht,<\/li>\n        <li>Personen des Resortgel\u00e4ndes zu verweisen,<\/li>\n        <li>den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund au\u00dferordentlich zu k\u00fcndigen,<\/li>\n        <li>sowie weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche geltend zu machen.<\/li>\n      <\/ul>\n      <p><strong>(9)<\/strong> Die datenschutzrechtlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Foto-, Film- und Videoaufnahmen ergeben sich erg\u00e4nzend aus der Datenschutzerkl\u00e4rung des Betreibers.<\/p>\n    <\/section>\n  <\/section>\n\n  <section class=\"agb-part\" id=\"teil-f-schlussbestimmungen\">\n    <h2>Teil F \u2013 Schlussbestimmungen<\/h2>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-29-verbraucherstreitbeilegung\">\n      <h3>\u00a7 29 Verbraucherstreitbeilegung<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Die Europ\u00e4ische Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde eingestellt und steht nicht mehr zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> Die Silbersee Resort Betriebsgesellschaft mbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.<\/p>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Unber\u00fchrt bleibt das Recht der Vertragsparteien, ihre Anspr\u00fcche vor den zust\u00e4ndigen Gerichten geltend zu machen.<\/p>\n    <\/section>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-30-salvatorische-klausel\">\n      <h3>\u00a7 30 Salvatorische Klausel<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchf\u00fchrbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> An die Stelle einer unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt f\u00fcr den Fall, dass diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen eine Regelungsl\u00fccke enthalten.<\/p>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben von den Regelungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unber\u00fchrt.<\/p>\n    <\/section>\n    <section class=\"agb-paragraph\" id=\"paragraph-31-gerichtsstand-anwendbares-recht-und-vertragssprache\">\n      <h3>\u00a7 31 Gerichtsstand, anwendbares Recht und Vertragssprache<\/h3>\n      <p><strong>(1)<\/strong> F\u00fcr s\u00e4mtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber und dem Gast gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht\/CISG), soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zum Schutz von Verbrauchern, entgegenstehen.<\/p>\n      <p><strong>(2)<\/strong> Ist der Gast Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), Unternehmer im Sinne des \u00a7 14 BGB, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist \u2013 soweit gesetzlich zul\u00e4ssig \u2013 der Sitz der Silbersee Resort Betriebsgesellschaft mbH ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n      <p>Dies gilt auch, wenn der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, seinen Wohn- oder Gesch\u00e4ftssitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder sein Wohn- oder Gesch\u00e4ftssitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig.<\/p>\n      <p><strong>(3)<\/strong> Gegen\u00fcber Verbrauchern im Sinne des \u00a7 13 BGB gelten ausschlie\u00dflich die gesetzlichen Gerichtsstands- und Zust\u00e4ndigkeitsvorschriften.<\/p>\n      <p><strong>(4)<\/strong> Erf\u00fcllungsort f\u00fcr s\u00e4mtliche Leistungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist \u2013 soweit gesetzlich zul\u00e4ssig \u2013 das Silbersee Resort beziehungsweise der Sitz der Silbersee Resort Betriebsgesellschaft mbH.<\/p>\n      <p><strong>(5)<\/strong> Vertragssprache ist ausschlie\u00dflich Deutsch. Werden diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder sonstige Vertragsunterlagen in andere Sprachen \u00fcbersetzt oder mehrsprachig zur Verf\u00fcgung gestellt, dient ausschlie\u00dflich die deutsche Fassung der verbindlichen rechtlichen Auslegung. Bei Abweichungen oder Auslegungszweifeln ist allein die deutsche Sprachfassung ma\u00dfgeblich.<\/p>\n      <p><strong>(6)<\/strong> Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zum Schutz von Verbrauchern sowie zwingende internationale Zust\u00e4ndigkeits- oder Verbraucherschutzvorschriften, bleiben von den vorstehenden Regelungen unber\u00fchrt.<\/p>\n    <\/section>\n  <\/section>\n\n  <section class=\"agb-appendix\" id=\"anlage-7-schadens-und-kostenverzeichnis\">\n    <h2>Anlage 7 \u2013 Schadens- und Kostenverzeichnis<\/h2>\n    <div class=\"agb-table-scroll\" role=\"region\" aria-label=\"Schadens- und Kostenverzeichnis\" tabindex=\"0\">\n      <table>\n        <thead>\n          <tr>\n            <th scope=\"col\">Schadensfall<\/th>\n            <th scope=\"col\">Berechnung<\/th>\n          <\/tr>\n        <\/thead>\n        <tbody>\n          <tr>\n            <td>Verlust Schl\u00fcssel\/Transponder<\/td>\n            <td>Tats\u00e4chliche Kosten der Ersatzbeschaffung einschlie\u00dflich Programmierung, Schlie\u00dfzylinder- oder Schlie\u00dfanlagentausch<\/td>\n          <\/tr>\n          <tr>\n            <td>Sonderreinigung nach Rauchen<\/td>\n            <td>Tats\u00e4chlich entstandener Reinigungs- und Nutzungsausfallaufwand<\/td>\n          <\/tr>\n          <tr>\n            <td>Sonderreinigung Haustiere<\/td>\n            <td>Tats\u00e4chlich entstandener Reinigungsaufwand<\/td>\n          <\/tr>\n          <tr>\n            <td>Au\u00dfergew\u00f6hnliche Endreinigung<\/td>\n            <td>Tats\u00e4chlich entstandener Mehraufwand<\/td>\n          <\/tr>\n          <tr>\n            <td>Besch\u00e4digte M\u00f6bel<\/td>\n            <td>Wiederbeschaffungswert bzw. Reparaturkosten<\/td>\n          <\/tr>\n          <tr>\n            <td>Besch\u00e4digte Matratzen<\/td>\n            <td>Wiederbeschaffungswert<\/td>\n          <\/tr>\n          <tr>\n            <td>Fehlendes oder besch\u00e4digtes Geschirr\/Besteck<\/td>\n            <td>Wiederbeschaffungswert<\/td>\n          <\/tr>\n          <tr>\n            <td>Besch\u00e4digter Whirlpool<\/td>\n            <td>Tats\u00e4chliche Reparatur- oder Wiederherstellungskosten<\/td>\n          <\/tr>\n          <tr>\n            <td>Besch\u00e4digte Sauna<\/td>\n            <td>Tats\u00e4chliche Reparatur- oder Wiederherstellungskosten<\/td>\n          <\/tr>\n          <tr>\n            <td>Besch\u00e4digte technische Anlagen<\/td>\n            <td>Tats\u00e4chliche Reparaturkosten<\/td>\n          <\/tr>\n          <tr>\n            <td>Besch\u00e4digte Fahrr\u00e4der oder Leihger\u00e4te<\/td>\n            <td>Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten<\/td>\n          <\/tr>\n          <tr>\n            <td>Nutzungsausfall<\/td>\n            <td>Nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit ersatzf\u00e4hig<\/td>\n          <\/tr>\n        <\/tbody>\n      <\/table>\n    <\/div>\n  <\/section>\n\n<\/article><\/div><\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":2575,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"inline_featured_image":false,"footnotes":""},"class_list":["post-2574","page","type-page","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"acf":[],"tag_names":[],"category_names":[],"thumbnail":"https:\/\/silbersee-19a5a.kxcdn.com\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/kopfmedia_silbersee-resort-celle_anlage-vogelperspektive_1.webp","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.silbersee-resort.de\/sv\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2574","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.silbersee-resort.de\/sv\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.silbersee-resort.de\/sv\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.silbersee-resort.de\/sv\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.silbersee-resort.de\/sv\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2574"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.silbersee-resort.de\/sv\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2574\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2618,"href":"https:\/\/www.silbersee-resort.de\/sv\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2574\/revisions\/2618"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.silbersee-resort.de\/sv\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2575"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.silbersee-resort.de\/sv\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2574"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}